Gegen Hertha-Torwart Marius Gersbeck ist in Österreich Anklage wegen schwerer Körperverletzung erhoben worden.
Marius Gersbeck
Gegen Hertha-Torwart Marius Gersbeck wurde Anklage erhoben. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Marius Gersbeck droht eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren.
  • Der Goalie von Hertha Berlin wurde wegen schwerer Körperverletzung angeklagt.
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Es sei ein Strafantrag beim Landesgericht Salzburg eingebracht worden, teilte die Staatsanwaltschaft Salzburg mit.

Die Hauptverhandlung sei für den 28. September anberaumt. Dem 28-Jährigen wird demnach vorgeworfen, dem Opfer am 16. Juli am Rande des Trainingslagers der Berliner in Zell am See Faustschläge und Tritte versetzt zu haben. Gersbeck hat sich bislang nicht öffentlich zu den Vorwürfen geäussert.

Hertha hatte Gersbeck suspendiert

Das Opfer habe dadurch, wenn auch nur fahrlässig, eine Orbitabodenfraktur, eine Kieferhöhlenwandfraktur sowie ein Lidhämatom erlitten, heisst es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft. Für den Tatbestand der schweren Körperverletzung wurde eine mögliche Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren genannt.

Hertha hatte den Torwart nach dem Vorfall suspendiert. Der Schlussmann war erst im Sommer als Hoffnungsträger nach Berlin zurückgekehrt. Der Club teilte auf Anfrage mit: «Da es sich nach wie vor um ein laufendes Verfahren handelt, bitten wir um Verständnis, dass wir uns auch zum jetzigen Zeitpunkt nicht äussern können und werden.»

Zu Medienberichten, wonach sich Gersbeck mit dem mutmasslichen Opfer aussergerichtlich geeinigt haben soll und der Fall damit zumindest zivilrechtlich geklärt wäre, äusserte sich Hertha-Sportdirektor Benjamin Weber zuletzt nicht explizit.

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