Schweizer Ex-Altach-Spielerin tobt nach Schiri-Urteil

Simon Huber
Simon Huber

Österreich,

Eleni Rittmann, die selbst beim SCR Altach spielte, äussert sich auf Instagram zum Urteil gegen den Schweizer Ex-Funktionär und -Spitzenschiedsrichter.

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Die Schweizer Ex-Altach-Spielerin Eleni Rittmann spricht über das Urteil gegen den Ex-Altach-Funktionär. - Instagram /@elenirittmann

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Schweizer Ex-Altach-Funktionär wurde verurteilt.
  • Er filmte Spielerinnen beim Duschen und Umziehen durchs Schlüsselloch.
  • Jetzt äussert sich die Schweizer Ex-Altach-Spielerin Eleni Rittmann zum Urteil.

Ein ehemaliger Schweizer Spitzenschiri war jahrelang bei der Frauenequipe des SCR Altach in Österreich tätig. Im vergangenen Jahr kam heraus, dass er die Spielerinnen beim Duschen und Umziehen gefilmt hat.

Am Montag ist der Mann am österreichischen Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt worden. Dazu kommt eine Geldstrafe von 1200 Euro (1100 Franken).

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Die Schweizerin Eleni Rittmann spielte in der Saison 2023/24 beim SCR Altach. - Instagram /@elenirittmann

Jetzt teilt Eleni Rittmann ihre Meinung zu den Vorfällen und dem Urteil mit ihren über 200'000 Fans auf Instagram. Sie spielte selbst in der Saison 2023/24 für den SCR Altach. Der verurteilte Ex-Funktionär war von 2019 bis 2025 in Österreich tätig.

Täter zahlt allen Opfern 570 Franken Schadenersatz

«Ist das konsequent genug für ihn?», fragt sich Rittmann in Bezug auf die Strafe. Zudem frage sie sich, ob das andere potenzielle Täter abschrecke, etwas Ähnliches zu tun.

«Für mich ist dieses Signal nicht stark genug, dass wir so etwas in unserer Gesellschaft nicht tolerieren», fährt Rittmann fort. Die ganze Situation habe sie «sprachlos» gemacht.

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Der ehemalige Altach-Funktionär war in der Super League als Schiri tätig. - keystone

Mittlerweile spielt die Innenverteidigerin in der zweithöchsten französischen Liga bei Thonon Évian GGFC.

Ist dir das Urteil gegen den Ex-Spitzenschiri streng genug?

Vor Gericht hat sich der Angeklagte entschuldigt. Allen Opfern muss der Schweizer eine Entschädigung von 625 Euro (570 Franken) bezahlen.

Der Mann hat das Urteil angenommen. Die Staatsanwaltschaft hat aber um Bedenkzeit gebeten. Somit ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

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