Wegen des Ausschlusses aller Mannschaften aus internationalen Wettbewerben legt der russische Fussballverband beim Sportgerichtshof (CAS) Berufung ein.
Der Internationale Sportgerichtshof (CAS) hat seinen Sitz in Lausanne. Foto: Dominic Favre/KEYSTONE/dpa
Der Internationale Sportgerichtshof (CAS) hat seinen Sitz in Lausanne. Foto: Dominic Favre/KEYSTONE/dpa - dpa-infocom GmbH
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der russische Fussballverband ruft den Sportgerichtshof (CAS) an.
  • Ziel ist die Wiedereingliederung aller Teams in die Turniere und ein Schadenersatz.

Der Weltverband FIFA und die Europäische Fussball-Union UEFA hätten keine legale Grundlage für ihre Entscheidung gehabt, begründete der Verband am Donnerstag den Schritt. Ziel seien die Wiedereingliederung aller Herren- und Frauenteams in die Turniere - unter anderem die Qualifikation zur Weltmeisterschaft in Katar - sowie Schadenersatz, teilte der Verband mit. Er mahnte eine rasche Entscheidung an, rechtzeitig vor den nächsten geplanten Partien.

FIFA und UEFA hatten Russland wegen des Angriffskrieges gegen die Ukraine mit sofortiger Wirkung aus allen Wettbewerben ausgeschlossen. Das betrifft unter anderem das Europa-League-Spiel von Spartak Moskau gegen Bundesligist RB Leipzig als auch die Teilnahme der russischen Nationalmannschaft an den Playoffs zur Weltmeisterschaft.

Der Verband betonte, der Schritt verletze seine Mitgliedsrechte in FIFA und UEFA. Zudem hätten die Verbände die russische Seite nicht angehört und auch keine andere Möglichkeit geprüft. Wann der Einspruch eingereicht wird, wurde zunächst nicht mitgeteilt.

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