RB Leipzig schwenkt auf 2G-Regelung um

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Deutschland,

RB Leipzig wird ab dem Heimspiel in der Champions League gegen Paris Saint-Germain von der 3G- auf die 2G-Regelung in der Red-Bull-Arena umschwenken, teilte der sächsische Fussball-Bundesligist mit.

Teilte den Wechsel von der 3G- auf die 2G-Regelung in der Red-Bull-Arena mit: Oliver Mintzlaff. Foto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa
Teilte den Wechsel von der 3G- auf die 2G-Regelung in der Red-Bull-Arena mit: Oliver Mintzlaff. Foto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • «Wir tragen die wirtschaftliche Gesamtverantwortung für RB Leipzig und haben in diesem Zusammenhang immer gesagt, dass wir die Situation neu bewerten müssen, wenn sich eine Möglichkeit abzeichnet, dass wir die Red-Bull-Arena komplett befüllen können.

Damit soll eine volle Auslastung garantiert werden.

«Wir tragen die wirtschaftliche Gesamtverantwortung für RB Leipzig und haben in diesem Zusammenhang immer gesagt, dass wir die Situation neu bewerten müssen, wenn sich eine Möglichkeit abzeichnet, dass wir die Red-Bull-Arena komplett befüllen können. Leider wurde in dem aktuellen Entwurf der Corona-Schutz-Verordnung unserem Wunsch und unseren Bemühungen nicht entsprochen, eine volles Stadion unter 3G-Bedingungen umzusetzen. Das hat uns enttäuscht», meinte RB-Vorstandschef Oliver Mintzlaff.

Die RB-Verantwortlichen befinden sich im ständigen Austausch mit der Landesregierung des Freistaates Sachsen. Der Entwurf der Neufassung der Corona-Schutz-Verordnung bietet nunmehr eine 2G-Option für Grossveranstaltungen ohne Begrenzung der Gesamtkapazität an. Noch ist diese Verordnung, die ab 20. Oktober 2021 gelten würde, nicht final von der Landesregierung beschlossen. Anfang kommender Woche wird der entsprechende Kabinettsbeschluss erwartet.

Dann wird die Regelung beim Königsklassen-Heimspiel am 3. November (21.00 Uhr) umgesetzt. Damit kommen nur Geimpfte oder Genesene ins Stadion. Es müssen auch keine Abstandsregeln eingehalten werden und es besteht keine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Für Kinder unter 16 Jahren ist kein Testnachweis erforderlich.

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