Experten sprechen sich für Kronzeugenregelung aus

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Deutschland,

Vertreter der Nationalen Anti-Doping-Agentur und des Deutschen Olympischen Sportbundes sowie Sportrechtsexperten haben sich einhellig für die Einführung einer Kronzeugenregelung im Rahmen des Anti-Doping-Gesetzes ausgesprochen.

Befürworterin einer Kronzeugenregelung im Anti-Doping-Gesetz: NADA-Chefin Andrea Gotzmann. Foto: Jörg Carstensen/dpa
Befürworterin einer Kronzeugenregelung im Anti-Doping-Gesetz: NADA-Chefin Andrea Gotzmann. Foto: Jörg Carstensen/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Befürworter einer Kronzeugenregelung für aussagewillige Sportler sehen darin ein wichtiges Instrument, um besser an die Hintermänner bei Dopingvergehen zu kommen.

Das war das Ergebnis einer öffentlichen Anhörung im Sportausschuss des Bundestages. Es wurden aber auch Forderungen nach einem verschärften Strafrahmen und der Ausweitung von Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften laut.

Befürworter einer Kronzeugenregelung für aussagewillige Sportler sehen darin ein wichtiges Instrument, um besser an die Hintermänner bei Dopingvergehen zu kommen. Die NADA-Vorstandsvorsitzende Andrea Gotzmann hält die Einführung für «notwendig und zielführend». Dies müsse mit einem Schutzmechanismus für Hinweisgeber einhergehen. Ähnlich urteilt der DOSB, wie es Vorstandsmitglied Christina Gassner betonte. Den Athleten sollte die Möglichkeit geschaffen werden, ihre Strafe zu reduzieren. DOSB-Präsident Alfons Hörmann stellte aber auch klar, dass ein Sportler nicht ohne Sperre davonkommen könnte.

Das Anti-Doping-Gesetz ist in Deutschland im Dezember 2015 in Kraft getreten. Eine Kronzeugenregelung hielt die damalige Bundesregierung für nicht erforderlich, da das Strafgesetzbuch bereits im Falle der organisierten Kriminalität eine solche Regelung vorsieht. Das Justizministerium hatte bisher die Einführung dieses Instruments skeptisch betrachtet.

Kai Gräber von der Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft München sieht beim Anti-Doping-Gesetz noch Mängel. Neben der fehlenden Kronzeugenregel brachte der Oberstaatsanwalt mögliche Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren ins Spiel. Es gehe darum, ein Signal nach aussen zu senden.

Neben der Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft in München gibt es nur zwei weitere Einheiten in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg, was Gotzmann bemängelte: «Wir brauchen in jedem Bundesland eine Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft. Wir haben es schon erlebt, dass Fälle eingestellt wurden, die wir angezeigt haben.» Gräber wies darauf hin, dass eine hohe Spezialisierung der Kollegen erforderlich ist.

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