Die Doping-Opfer-Hilfe fordert eine Neuauflage und damit Fortsetzung aller Entschädigungsleistungen für Opfer des DDR-Staatsdopings.
Die Doping-Opfer-Hilfe fordert eine Fortsetzung der Entschädigungsleistungen für Opfer des DDR-Staatsdopings. Foto: Christoph Soeder/dpa
Die Doping-Opfer-Hilfe fordert eine Fortsetzung der Entschädigungsleistungen für Opfer des DDR-Staatsdopings. Foto: Christoph Soeder/dpa - dpa-infocom GmbH
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Das Wichtigste in Kürze

  • Das zweite Dopingopfer-Hilfegesetz des Bundes ist Ende 2019 ausgelaufen.
  • Jetzt will die Organisation eine Neuauflage.

Wie der Verein am 16. März mitteilte, habe die ARD-Dokumentation «Menschenversuche: die heimlichen Experimente im DDR-Sport» erneut das ganze Ausmass des DDR-Staatsdopings offenbart und auch aufgezeigt, «welche Leerstellen noch immer in der Erforschung und Aufarbeitung des Themas» existieren würden.

Das zweite Dopingopfer-Hilfegesetz des Bundes ist Ende 2019 ausgelaufen, die Anträge auf Entschädigung wurden noch bis 31. Dezember 2020 bearbeitet. Insgesamt sind mehr als 1000 Anträge gestellt worden.

In der vor knapp zwei Wochen ausgestrahlten ARD-Doku wurde darüber berichtet, dass nicht nur Spitzensportler der früheren DDR von den staatlich verordneten Doping-Massnahmen betroffen gewesen sind. Vielmehr wurden demnach auch an Freizeitsportlern Versuche durchgeführt, um neue Methoden und Medikamente für den späteren Einsatz im Hochleistungssport zu testen.

«Die Dokumentation bestätigt die Erfahrungen, welche die Doping-Opfer-Hilfe in den letzten Jahren im Austausch mit dieser Betroffenen-Gruppe gemacht hat», hiess es in der Mitteilung. «Solange es keine umfängliche Aufarbeitung des DDR-Staatsdopings und seines gesamten Ausmasses gibt, dürfen Entschädigungsleistungen nicht befristet werden.» Neben der weiteren Entschädigung von Doping-Opfern fordert der Verein, auch Mittel zur weiteren Erforschung des DDR-Sportsystems zur Verfügung zu stellen.

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