Bremen zahlt mit DFL-Geld Polizei-Überstunden

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Deutschland,

Im Streit um Kosten durch Polizeimehrarbeit bei Hochrisikospielen will Bremen das vor Gericht erstrittene Geld der Deutschen Fussball Liga (DFL) komplett an die Polizei weiterreichen.

Der Innensenator von Bremen, Ulrich Mäurer. Foto: Mohssen Assanimoghaddam/dpa
Der Innensenator von Bremen, Ulrich Mäurer. Foto: Mohssen Assanimoghaddam/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine erste Tranche von 500.000 Euro war bereits gezahlt worden, die nun angewiesene Summe beläuft sich auf 170.000 Euro.

Eine weitere Tranche für die Bezahlung von Überstunden werde mit dem Dezembergehalt ausgezahlt, sagte Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) in Bremen.

Eine erste Tranche von 500.000 Euro war bereits gezahlt worden, die nun angewiesene Summe beläuft sich auf 170.000 Euro. Weitere 500.000 Euro sollen im Frühjahr 2020 ausgezahlt werden. «Dabei wird es aber nicht bleiben», betonte Mäurer, der weitere Rechnungen an die DFL für 2020 ankündigte. Dabei gehe es erneut um rund eine Million Euro.

«Ein grosser Teil der Überstunden erklärt sich durch Einsätze von Polizeibeamtinnen und -beamten im Zusammenhang mit Fussballspielen. Insofern ist es auch nur recht und billig, dass die erhobenen Gebühren auch zurück an die Polizei fliessen», betonte der Senator.

Die DFL hatte im September einen ersten Gebührenbescheid in Höhe von 1,17 Millionen Euro an Bremen bezahlt. Das Bundesland erstritt im März vor dem Bundesverwaltungsgericht eine Beteiligung der DFL an Polizeimehrkosten für sogenannte Hochrisikospiele.

Mäurer wirbt nun mit seinem rheinland-pfälzischen Amtskollegen Roger Lewentz (SPD) für eine Fondslösung zur Kostenbeteiligung. Bei der Innenministerkonferenz vom 4. bis 6. Dezember in Lübeck wollen sie als Alternative eine Muster-Gebührenordnung vorstellen.

Bei einem Gesamtumsatz von deutlich mehr als vier Milliarden Euro sei eine Beteiligung der DFL an diesen Mehrkosten absolut vertretbar und gerechtfertigt, so Mäurer. Es gehe nicht um «Abzocke», sondern um eine vom Bundesverwaltungsgericht festgestellte gerechte Aufteilung der zusätzlichen Belastungen, die über das Normalmass eines polizeilichen Aufwandes hinausgingen.

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