Discounter stoppen in Holland den Energydrink Verkauf an Kinder

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Niederlande,

In den Niederladen erhalten Kinder bei Aldi und Lidl bald keine Energydrinks mehr. Die Discounter schränken den Verkauf aus gesundheitlichen Gründen ein.

Keine Energydrinks unter 14 Jahren – diese Vorschrift wollen Aldi und Lidl in den Niederlanden einführen.
Keine Energydrinks unter 14 Jahren – diese Vorschrift wollen Aldi und Lidl in den Niederlanden einführen. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • In den Niederlanden erhalten Kinder bei Aldi und Lidl bald keine Energydrinks mehr.
  • Die beiden Discounter führen ab Oktober ein Verkaufsverbot der Getränke ein.
  • Der Grund: Energydrinks wirken sich aufgrund der Inhaltsstoffe negativ auf den Körper aus.

Die deutschen Supermarktdiscounter Aldi und Lidl werden in den Niederlanden keine Energiedrinks mehr an Kinder verkaufen. Ab 1. Oktober dürften Kinder unter 14 Jahren die umstrittenen Getränke nicht mehr kaufen, teilte Aldi am Dienstag mit. «Indem wir Energydrinks nicht mehr an Kinder verkaufen, stimulieren wir sie, eine gesündere Wahl zu treffen.»

Coop
Die beiden Discounter Aldi und Lidl haben in der Schweiz einen Preiskampf ausgelöst. Coop und Migros reagieren mit Preissenkungen. - Keystone

Auch Lidl kündigte gleichentags einen Verkaufsstopp für Energydrinks an Kinder in den Niederlanden am Dienstag an. «Dies ist erst ein erster Schritt», sagte eine Sprecherin von Lidl im Radio.

Kinderärzte fordern Verbot

Energiegetränke gelten wegen des hohen Gehalts an Koffein und Zucker als ungesund. Sie können Ärzten zufolge zu Unruhe, Übermüdung und Herzrhythmusstörungen führen.

Der niederländische Verband von Kinderärzten hatte Anfang des Jahres ein Verbot der Energiegetränke für Kinder unter 18 Jahren gefordert. Das hatte das Gesundheitsministerium zwar abgelehnt, Schulen, Sportvereine und Unternehmen aber zu Massnahmen aufgerufen.

In Deutschland plant Aldi Nord derzeit keine Altersbeschränkungen bei Energydrinks, wie das Unternehmen auf Anfrage mitteilte. Aber der Discounter weise – wie gesetzlich vorgeschrieben – auf den Etiketten auf den erhöhten Koffeingehalt hin.

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