Das neue Datenschutzgesetz der EU gibt den Nutzern mehr Macht. Doch eine neue Studie zeigt: Viele Nutzer geben Daten leichtfertig weg, selbst wenn sie danach gefragt werden.

Die Studienautoren kommen zum Schluss, dass das neue Datenschutzgesetz der EU einen wichtigen Teil des Schutzes der Privatsphäre nicht genügend abdeckt. Kamleitner dazu: «Menschen geben nicht nur Zugriff auf ihre eigenen Daten, sondern auch auf Daten anderer. Je mehr Informationen wir selbst über andere sammeln, desto mehr sind unsere Mitmenschen auch eine potenzielle Quelle von Datenverlust.»

Ab heute gilt in der EU das neue Datenschutzgesetz.
Ab heute gilt in der EU das neue Datenschutzgesetz. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Heute tritt das neue EU-Datenschutzgesetz in Kraft.
  • Eine Studie zeigt nun, dass das Gesetzt einen wichtigen Aspekt des Schutzes auf Privatsphäre nicht genügend deckt.

Heute tritt in der EU die neue Datenschutzverordnung in Kraft. Konsumenten haben damit mehr Macht. So gibt es neu etwa ein Recht auf Vergessen. Zudem sollen Nutzer jederzeit bei jedem Online-Dienstleiter eine Übersicht über die gesammelten Daten anfordern können.

Haufenweise Newsletter flattern darum diese Tage in die Postfächer. Alle informieren über ihre aktualisierten Datenschutzbestimmungen. Konsumentenschützer freut es, Unternehmer weniger. Für sie bedeuten die neuen Regeln Mehraufwand.

Und trotzdem: Geht es um Datenschutz, handeln viele leichtfertig. Dies zeigt eine heute veröffentlichte Studie der Wirtschaftsuniversität Wien. Sie kommt zum Schluss, dass Nutzer ihre Kontaktdaten schnell weitergeben – selbstverständlich ohne Zustimmung derjenigen, die im Adressbuch gespeichert sind. Konkret: Von 792 Studienteilnehmenden gewährten für die Nutzung einer App 80 Prozent Zugriff auf alle Handy-Daten.

Auswirkungen unterschätzt

Befragt wurden digital-affine Studierende einer Business-Schule in London und eine gemischte Gruppe aus dem EU-Raum. In einem ersten Schritt wurde untersucht, ob Berechtigungs-Anfrage überhaupt korrekt wahrgenommen wurde. «95 Prozent der Studierenden sowie 71 Prozent der Befragten der breiten Öffentlichkeit unterschätzten bereits Sekunden danach das Ausmass an Berechtigungen, die sie gerade eben noch ausdrücklich, mit Rückfrage, erteilt haben», sagt Studienautorin Bernadette Kamleitner.

Im zweiten Schritt mussten die Teilnehmer sich nochmals an alle Berechtigungen erinnern. Resultat: Selbst jene, die wussten, dass sie Zugriff auf die Kontaktdaten gegeben hatten, realisierten oft nicht, dass sie Daten freigegeben haben, die anderen gehören. «Viele Konsumenten sind sich ihrer Verantwortung in puncto Schutz von Daten anderer offenbar nicht bewusst. 42 Prozent der Studierenden und 49 Prozent der breiten Öffentlichkeit realisierten nicht, dass es auch andere betrifft, wenn man am Handy gespeicherte Daten über andere, insbesondere personenbezogenen Daten im Telefonbuch oder der Kontaktliste, freigibt», so Kamleitner.

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Schweizer wechseln ihren Handy-Anbieter nicht oft. - Keystone

Kein Problem mit Adress-Weitergabe

Dann wurden alle Teilnehmer explizit darauf hingewiesen, dass eine Zugriffsberechtigung auf das Telefonbuch bedeutet: Man gibt Daten anderer weiter. Das war den meisten Teilnehmern egal. 70 Prozent der Studierenden und 65 Prozent der zweiten Gruppe zogen es vor, die Rechte ihrer Kontakte zu ignorieren, um die Handy-App weiter zu benutzen.

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