Nachdem der Aargauer SVP-Nationalrat Andreas Glarner eine Lehrerin wegen der Feiertagsregelung an den Zürcher Schulen diffamiert hatte, nimmt die SVP des Kantons Zürich das Thema auf.
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Schulweg. (Symbolbild) - Nau.ch

Sie will, dass für religiöse Feiertage künftig zuerst die zwei Jokertage eingezogen werden.

Die heutige Regelung führe zu einer Ungerechtigkeit bezüglich Ferientage, sagte der Zürcher SVP-Präsident Patrick Walder am Montag vor den Medien. Schüler anderer Religionen würden so mehr freie Tage erhalten, als reformierte Schüler. Seiner Meinung nach haben sich Andersgläubige aber an die hiesige Feiertagsregelung zu halten.

Die Zürcher SVP fordert, dass für religiöse Feiertage, die unter der Woche stattfinden, zuerst die beiden Jokertage eingezogen werden. So könne auch sichergestellt werden, dass den Schülerinnen und Schülern der Feiertag auch tatsächlich etwas bedeute. Es sei eine Integrationsleistung, die man verlangen dürfe.

Geschrieben und eingereicht ist der Vorstoss noch nicht. Die SVP sucht noch Mitstreiter im Parlament. Eine Mehrheit zu finden, dürfte angesichts der neuen Mehrheiten allerdings schwierig werden.

Kein Kommentar zu Glarner

Es ist nicht das erste Mal, dass das Thema im Kanton Zürich auf die Traktandenliste kommt. Ein ähnlicher Vorstoss von SVP, EDU und EVP im Jahr 2010 hatte jedoch keine Chance.

Zum Vorgehen und zum Stil des Aargauer SVP-Nationalrates Andreas Glarner will sich die Zürcher SVP nicht äussern. Glarner habe sich entschuldigt, er sei ja regelrecht zu Kreuze gekrochen.

Glarner hatte auf Facebook eine Zürcher Lehrerin mit Namen und Telefonnummer blossgestellt. Sie hatte Eltern einen Brief geschrieben, dass muslimische Schüler wegen Bayram, dem Ende des Ramadans, keinen Jokertag einziehen müssten. «Vielleicht möchte jemand der Lehrerin mitteilen, was man davon hält», schrieb er dazu.

Die Lehrerin wird nun rechtlich gegen Glarner vorgehen, weil sie und die betroffene Schule daraufhin mit Anrufen wütender Bürger überschwemmt wurden - obwohl ihr Verhalten korrekt war.

Die Dispensation aus religiösen Gründen ist im Kanton Zürich seit vielen Jahren erlaubt und in der Volksschulverordnung geregelt. Früher waren es in erster Linie katholische und jüdische Kinder, die im reformierten Zürich an gewissen Feiertagen frei erhielten. Heute können Kinder aller Religionen an einzelnen Tagen dispensiert werden, wenn ihre Glaubensgemeinschaft einen hohen Feiertag begeht.

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