Zwei Politiker im Kanton Jura sind wegen Wahlfälschung zu Geldstrafen verurteilt worden.
Im Kanton Jura haben alle bisherigen Regierungsmitglieder die Wiederwahl geschafft.
Im Kanton Jura haben alle bisherigen Regierungsmitglieder die Wiederwahl geschafft. - sda - KEYSTONE/JEAN-CHRISTOPHE BOTT
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Ex-FDP-Parlamentarier wurde im Kanton Jura wegen Wahlbestechung verurteilt.
  • Er und sein Komplize erhalten eine bedingte Geldstrafe und müssen eine Busse zahlen.
  • Von dem Betrug waren 17 Stimmzettel betroffen.

Im Kanton Jura ist ein ehemaliger FDP-Parlamentarier im Zusammenhang mit der Wahlbestechungsaffäre, die im Herbst sechs Gemeinden in der Ajoie erschüttert hatte, zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen verurteilt worden. Zudem kassierte er eine Busse von insgesamt 1500 Franken.

Der Hauptangeklagte ist per Strafbefehl der Wahlbestechung, des Wahlbetrugs, des versuchten Wahlbetrugs und der Anstiftung zur Erlangung von Wählerstimmen schuldig gesprochen worden, wie die jurassische Staatsanwaltschaft am Mittwoch mitteilte. Sein Komplize wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen und zu einer Busse von 780 Franken verurteilt.

FDP-Abgeordneter angeklagt

Beim Hauptangeklagten handelt es sich um einen ehemaligen FDP-Angeordneten des jurassischen Parlaments. Er selber kandierte nicht bei den Kommunalwahlen vom 23. Oktober 2022.

Von der Wahlbestechungsaffäre betroffen sind die sechs Gemeinden Porrentruy, Alle, Coeuve, Cornol, Courgenay und La Baroche.

Der Komplize des Hauptangeklagten habe Bürgerinnen und Bürger kontaktiert, um sich ihre Wahlzettel aushändigen zu lassen, hiess es weiter. Diese habe er gegen Bezahlung dem Hauptangeklagten übergeben, der die Wahlunterlagen ausgefüllt und unterschrieben habe.

Insgesamt waren 17 Stimmzettel betroffen, von denen 15 vor dem Wahltag wieder eingesammelt werden konnten. Die restlichen zwei Stimmzettel waren zum Zeitpunkt der Durchsuchung noch nicht abgegeben worden. Sie wurden im Haus des ehemaligen FDP-Politikers gefunden.

Bereits bei Wahlen 2020 betrogen

Die Ermittlungen ergaben, dass die beiden Verurteilten bereits bei den Kantonsratswahlen im Jahr 2020 nach demselben Verfahren in krimineller Weise aufgetreten waren. Mindestens sieben Wahlzettel waren vom Zweitbeschuldigten gegen Geld an den Hauptbeschuldigten übergeben worden.

Es ist gemäss Staatsanwaltschaft jedoch nicht möglich festzustellen, welchen Listen oder Kandidaten die Stimmen der eingesammelten Wahlzettel zugeordnet wurden. Die beiden Angeklagten wurden auch für diese Taten verurteilt.

Wie die Staatskanzlei des Kantons Jura in einer Mitteilung schrieb, hatten die Machenschaften der beiden Männer keine Auswirkungen auf die Ergebnisse der Wahlen von 2020 – weder bei der Wahl in die Regierung noch bei der Sitzverteilung im Parlament.

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