Verwaltungsgericht beschränkt Fahrten zu Fachmarkt in Niederwangen
Die Fahrten zum Bauhaus-Fachmarkt in Niederwangen müssen auf die erlaubte Menge reduziert werden. Zu diesem Schluss kommt das bernische Verwaltungsgericht. Es hat eine Beschwerde der Gemeinde Köniz und der deutschen Heimwerkerkette Bauhaus abgewiesen.

Der Fachmarkt in Niederwangen überschreitet seit Jahren das ursprünglich vereinbarte Fahrtenkontingent. 2019 flog auf, dass das Unternehmen mit falschen Zahlen operiert hatte. Es folgte eine juristische Auseinandersetzung rund um die Frage, wie es mit dem Fahrtenkontingent nun weitergehen soll.
Im November entschied die kantonale Bau- und Verkehrsdirektion, dass die Fahrten auf das einst vereinbarte Mass gesenkt werden müssen. Sie stützte damit eine Beschwerde der Berner VCS-Regionalgruppe.
Es bestehe ein grosses öffentliches Interesse an der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands, hiess es von Seiten der Bau- und Verkehrsdirektion. Die Gemeinde müsse prüfen, wie dies erreicht werden könne.
Die Gemeinde und die Fachmarktkette erhoben dagegen Beschwerde beim Verwaltungsgericht. Dass das Fahrtenkontingent überschritten wird, ist unbestritten. Die Gemeinde und die Ladenkette lehnen jedoch die aus ihrer Sicht «radikalen Wiederherstellungsmassnahmen» ab.
Das Verwaltungsgericht bleibt in dieser Frage jedoch hart und stützt die Vorinstanz, wie die Berner Tamedia-Publikationen als erste berichteten.
Die Vorinstanz hatte erwogen, dass Massnahmen zur Reduktion der Fahrten bereits im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens festgehalten worden seien, etwa die Erhöhung der Parkplatzgebühren. Es sei nicht nachvollziehbar, weshalb die Gemeinde «diese naheliegende und einfach umzusetzende Massnahmen» nicht näher geprüft habe.
Diese Einschätzung teilt das Verwaltungsgericht in seinem Entscheid vom Donnerstag, der der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vorliegt. Die Beurteilung von konkreten Wiederherstellungsmassnahmen verursache der Gemeinde keinen unverhältnismässigen Aufwand, schreibt das Verwaltungsgericht.
Der Entscheid kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden. Ob dies geschieht, ist noch offen.
Die Gemeinde Köniz hat beim Kanton jüngst eine höhere Fahrtenzahl für den Entwicklungsschwerpunkt Juch Hallmatt beantragt. Auf einem Teil dieses grossen Geländes ist auch der Fachmarkt beheimatet.
Die Könizer Behörden betonten, dass eine Erhöhung der Fahrtenzahl vor allem die Entwicklung der noch unüberbauten Baufelder ermöglichen soll. Einen direkten Zusammenhang zur Baufachmarkt-Problematik gebe es nicht.






