Ausländerstimmrecht: Gemeinden sollen selbst entscheiden
Der Regierungsrat hat die Vernehmlassung für ein fakultatives Stimmrecht für ausländische Einwohner auf Gemeindeebene eröffnet.

Der Regierungsrat hat die Vernehmlassung zur Einführung eines fakultativen Stimmrechts für ausländische Einwohnerinnen und Einwohner auf Gemeindeebene eröffnet.
Gemeinden, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, müssen ihr Gemeinderecht anpassen, wie der Regierungsrat am Montag mitteilte.
Gemeinden sollen künftig selbst entscheiden können, ob sie volljährigen ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern das kommunale Stimmrecht gewähren, wie der Regierungsrat am Montag in einer Mitteilung schrieb.
Voraussetzungen und Bedingungen
Voraussetzung ist eine Niederlassungsbewilligung und ein ununterbrochener Aufenthalt von mindestens zehn Jahren in der Schweiz, davon fünf im Kanton Bern und drei Monate in der jeweiligen Gemeinde.
Die vom Regierungsrat eröffnete Vernehmlassung erfordert eine Teilrevision der Kantonsverfassung und des Gemeindegesetzes. Die Vernehmlassung dauert bis zum kommenden 27. Januar.
Sie geht zurück auf die interfraktionelle Motion «Gemeindeautonomie für politische Rechte!», die der Grosser Rat in der Herbstsession 2024 ganz knapp überwiesen hatte.






