Uneinigkeit bei Untergrenze bei Baselbieter Prämienverbilligungen

Keystone-SDA Regional
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Liestal,

Alle Fraktionen des Baselbieter Landrats haben am Donnerstag das neue System für Prämienverbilligungen unterstützt. Uneins waren sie sich einzig bezüglich des Mindestauszahlungsbetrags.

Die Kantone müssen den Gegenvorschlag zur Prämien-Verbilligungs-Initiative umsetzen. Die Baselbieter Regierung will im gleichen Zug das System umbauen. (Symbolbild)
Die Kantone müssen den Gegenvorschlag zur Prämien-Verbilligungs-Initiative umsetzen. Die Baselbieter Regierung will im gleichen Zug das System umbauen. (Symbolbild) - Keystone/CHRISTIAN BEUTLER

Adil Koller von der SP kündigte an, dass seine Partei in der zweiten Lesung einen Antrag zur Reduktion der Auszahlungsuntergrenze einreichen werde. Die GLP bot dafür Hand, wie ihre Fraktionssprecherin Christina Wicker sagte. Die anderen Fraktionen waren dagegen. Gemäss Regierungsvorlage soll die Untergrenze bei 240 Franken liegen.

Laut Koller soll mit der Reduktion des Mindestauszahlungsbetrag das Problem gelöst werden, dass einige Verbilligungsberechtigte in Zukunft weniger erhielten.

Die SVP werde die Vorlage unterstützen, sagte Markus Brunner (SVP), auch wenn die Zahlen der Partei Bauchweh bereiteten. Etwaige Anträge würde sie ablehnen. Die FDP will ebenfalls an der Untergrenze festhalten, wie ihr Sprecher Andreja Weber sagte und auch die Grünen-EVP könnten laut Fredy Dinkel damit leben.

Künftig müssen Kantone jährlich einen Mindestbetrag an Prämienverbilligungen auszahlen. Das sieht der im Juni 2025 in Kraft getretene Gegenvorschlag zur Prämien-Entlastungs-Initiative auf Bundesebene vor. Das erfordert auch im Kanton Baselland eine Revision, die die Regierung für einen grundlegenden Umbau des Prämienverbilligungs-Systems nutzen will.

Der Anspruch auf Prämienverbilligung sowie deren Höhe sollen auf einer neuen Berechnungsgrundlage beruhen. Derzeit sind alle Personen mit tiefen und mittleren Einkommen anspruchsberechtigt, wobei Unter- und Obergrenzen festgelegt werden.

Die Höhe der Prämienverbilligung wird bisher als Differenz zwischen der von der Regierung bestimmten Jahresrichtprämie und dem vom Landrat bestimmten Prozentanteil am massgebenden Einkommen berechnet.

Neu sollen die Anspruchsbestimmungen aufgehoben werden und die Höhe der Prämienverbilligung der Differenz zwischen einer Referenzprämie und einem Anteil am massgebenden Einkommen (Eigenanteil) entsprechen, wie der Regierungsvorlage zu entnehmen ist.

Die Referenzprämie wiederum soll als Prozentsatz der jährlich vom Bund neu berechneten regionalen Durchschnittsprämien festgesetzt sein. Die Regierung schlägt die Prozentsätze 65 Prozent für Erwachsene, 72 Prozent für junge Erwachsene und 95 Prozent für Kinder vor. Der Eigenanteil werde so festgesetzt, dass die Ausgaben für die Prämienverbilligungen den bundesrechtlichen Anforderungen entsprechen.

Die Regierung geht ab dem Jahr 2028 von Mehrkosten von mindestens 260 Millionen Franken aus, wie sie schreibt. Etwa die Hälfte davon werde der Bund tragen. Die finanzielle Belastung der Gemeinden im Bereich Sozialhilfe sinke.

Die vorberatende Finanzkommission stimmt der Vorlage gemäss ihrem Bericht einstimmig zu. Sie hat aber zwei Änderungen vorgenommen: Sowohl die Referenzprämie sowie Rundungen sollen allein vom Regierungsrat bestimmt werden.

Die Schlussabstimmung findet in der zweiten Lesung statt.

Kommentare

User #6450 (nicht angemeldet)

Knausriger Kanton was Verbilligungen angeht

User #4073 (nicht angemeldet)

Wie kann man sich da unneinig sein? Es ist doch offensichtlich wie viel man braucht und ab wann.

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