Graubünden

    Ukrainer sollen in Graubünden weiter reduzierte Sozialhilfe kriegen

    Keystone-SDA Regional
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    Chur,

    Personen mit Schutzstatus S sollen in Graubünden auch nach fünf Jahren im Kanton weniger Sozialhilfe als Einheimische erhalten. Die Bündner Regierung hat dazu eine Botschaft für eine entsprechende Gesetzesänderung verabschiedet.

    Personen mit Schutzstatus S sollen weiterhin weniger Sozialhilfe erhalten als Einheimische. (Symbolbild)
    Personen mit Schutzstatus S sollen weiterhin weniger Sozialhilfe erhalten als Einheimische. (Symbolbild) - KEYSTONE/GAETAN BALLY

    Im März 2027 werden die ersten geflüchteten Personen aus der Ukraine seit fünf Jahren in der Schweiz leben. Dies hat Auswirkungen auf ihren Aufenthaltsstatus und auf die Sozialhilfe: Sie erhalten Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung B und damit grundsätzlich auf dieselben Sozialhilfeleistungen wie die einheimische Bevölkerung.

    Dem will die Bündner Regierung einen Riegel schieben. Die Betroffenen sollen gemäss einer Mitteilung vom Freitag weiterhin gleich viel Sozialhilfe wie in den ersten fünf Jahren beziehen. «Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung sollen die gleiche finanzielle Unterstützung erhalten wie Personen ohne Aufenthaltsbewilligung», lässt sich der Bündner Regierungsrat Marcus Caduff in der Mitteilung zitieren. Dies entspreche den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS), wobei der Grundbedarf um 20 Prozent tiefer angesetzt werde.

    Diese Massnahme hatte Caduff bereits vor einigen Monaten angekündigt – auch deshalb, weil der Bund im Rahmen des Entlastungspakets seine finanzielle Beteiligung an den Sozialhilfekosten im Asylbereich reduziert und Kanton sowie Gemeinden die Mehrkosten tragen müssen.

    Voraussichtlich rund 960 Personen betroffen

    Die Gesetzesänderung betrifft gemäss Botschaft der Regierung zwischen März und Dezember 2027 voraussichtlich rund 960 Personen. Davon werden aktuell etwa 640 Personen finanziell unterstützt. Die anfallenden Unterstützungsleistungen für diesen Zeitraum betragen für die Gemeinden ohne Gesetzesänderung voraussichtlich rund 5,4 Millionen Franken. Werden Personen mit Schutzstatus S und Aufenthaltsbewilligung B hingegen wie bisher mit einem um 20 Prozent reduzierten Grundbedarf – also 80 Prozent des regulären Satzes – unterstützt, sinken die Aufwendungen der Gemeinden auf rund 4,8 Millionen Franken.

    Das Geschäft wird in der Dezembersession des Bündner Grossen Rates behandelt und soll per 1. März 2027 in Kraft treten. Da bis zu diesem Datum die ordentliche Referendumsfrist nicht abgewartet werden kann, beantragt die Regierung die Dringlicherklärung des Gesetzes, wofür im Parlament eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist.

    Kommentare

    User #2347 (nicht angemeldet)

    Richtig so. Sonst gehen sie gar nicht mehr zurück. Nur das absolute Minimum. Wem das nicht reicht, hat die Wahl, arbeiten zu gehen...

    User #2462 (nicht angemeldet)

    Es hiess die bleiben nicht... und jetzt automatisch bleiberecht? War ja klar

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