Schweiz: Immer mehr Verkaufspersonal ist arbeitslos
Die Arbeitslosenquote beim Verkaufspersonal liegt bei 5.3 Prozent. Weil sie über 5 Prozent liegt, müssen offene Stellen ab Januar dem RAV gemeldet werden.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Arbeitslosenquote im Verkauf stieg innert zwölf Monaten von 4.8 auf 5.3 Prozent.
- Deshalb müssen Detailhändler offene Verkaufsstellen ab Januar zuerst dem RAV melden.
- Im Detailhandel sind in zwei Jahren rund 7000 Stellen verschwunden.
Immer mehr Verkäuferinnen und Verkäufer im Detailhandel haben keine Stelle. Innerhalb von zwölf Monaten ist die durchschnittliche Arbeitslosenquote von 4.8 auf 5.3 Prozent geklettert. Das zeigen Zahlen des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco).
Jérôme Cosandey, Leiter der Direktion für Arbeit beim Seco, führt das auf das veränderte Konsumverhalten aufgrund der geopolitischen Lage zurück.
Grundnahrungsmittel wie Spaghetti, Brot und Milch würden die Leute zwar unabhängig von der Konjunktur kaufen, sagt der Experte in einem Beitrag der «Tagesschau» vom Donnerstag.
Aber: «Kleider oder Luxusgüter, die sie nicht sofort benötigen, kaufen sie in unsicheren Zeiten weniger», sagt er. Das wiederum erhöhe die Arbeitslosigkeit.
Gewerkschaft sieht Non-Food-Bereich betroffen
Die Gewerkschaft Syna teilt die Einschätzung von Cosandey. Betroffen seien vor allem Stellen im Non-Food-Bereich und in kleineren Geschäften. Dazu kommen Restrukturierungen: In den vergangenen zwei Jahren sind im Detailhandel rund 7000 Arbeitsplätze verschwunden.
Auch die Arbeitsbedingungen spielten eine Rolle, schreibt Nora Picchi, Leiterin Gewerkschaftspolitik, Recht und Vollzug bei der Syna, auf Anfrage von «SRF». «Zusätzlich spielen aber auch problematische Arbeitsbedingungen etwa mit sehr langen Arbeitstagen und einer Unterbesetzung eine Rolle.»

Manche Angestellte würden deshalb aus gesundheitlichen Gründen kündigen, ohne eine Anschlusslösung zu haben. Von Stellenabbau betroffen seien derweil häufiger Verkäuferinnen zwischen 35 und 39 sowie zwischen 60 und 64 Jahren. Das Gleiche gelte für Personen mit einem Berufsabschluss im Detailhandel.
Meldepflicht ab Januar
Weil die Quote die 5-Prozent-Schwelle übersteigt, untersteht das Verkaufspersonal neu der Stellenmeldepflicht. Hat etwa eine Metzgerei oder eine Käserei eine freie Stelle im Verkauf, muss sie diese zuerst dem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) melden. Erst danach darf sie die Stelle ausschreiben.
Das Seco sieht darin einen Vorteil für Arbeitslose. Sie hätten so mindestens fünf Tage Vorsprung, sagt Cosandey. «Die Stellen sind nur für sie sichtbar, für die ausländische Konkurrenz nicht.» Das erhöhe die Chance auf eine neue Stelle. In den letzten Jahren hätten bereits Tausende Stellensuchende davon profitiert.

Bei der Branche stösst die Pflicht jedoch auf Kritik. Patrick Erny, Direktor des Branchenverbands Swiss Retail Federation, sagt: «Die Detailhandelsunternehmen sehen sich ab Januar mit einem beträchtlichen, aber völlig unnötigen administrativen Mehraufwand konfrontiert.«
Die Meldepflicht sei willkürlich und wirkungslos. Seit ihrer Einführung zeige sie keine signifikanten Effekte. Weder nutze sie das inländische Arbeitskräftepotenzial besser aus, noch bremse sie die Zuwanderung in den Arbeitsmarkt.








