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Stimmrechtsalter 16: Aargauer Regierungsrat sagt Nein

Keystone-SDA Regional
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Aarau,

Der Aargauer Regierungsrat lehnt die Initiative zur Senkung des Stimm- und Wahlrechtsalters auf 16 Jahre ab.

Aargauer Regierungsrat
Der Aargauer Regierungsrat beabsichtigt, bei Überschüssen Steuerrabatte für die Steuerzahler zu gewähren und dafür das Steuergesetz anzupassen. (Symbolbild) - Keystone

Der Aargauer Regierungsrat lehnt die kantonale Volksinitiative zur Senkung des Stimm- und Wahlrechtsalters auf 16 Jahre ab. Das Stimmrechtsalter soll gemäss Regierungsrat weiterhin dem Mündigkeitsalter entsprechen. Unterschiedliche Regeln zwischen Bund sowie Kanton und Gemeinde sollen demnach vermieden werden.

Man begrüsse ein aktives politisches Engagement junger Menschen, schrieb der Regierungsrat in seiner Botschaft vom Freitag an das Parlament. Die Senkung des Stimmrechtsalters auf 16 Jahre entspreche einem Bedürfnis der politisch interessierten Jugendlichen.

Es lasse sich nicht bestreiten, dass aufgrund der Alterung der Bevölkerung Jugendliche heute bei den politischen Entscheidungen weniger stark vertreten seien als der Rest der Stimmberechtigten.

Jugend fordert Mitsprache

Die kantonale Volksinitiative «Für eine Demokratie mit Zukunft (Stimmrechtsalter 16 im Aargau)» war im Februar 2023 bei der Staatskanzlei mit 3184 Unterschriften eingereicht worden.

Die Initiative will eine Änderung der Kantonsverfassung erreichen und fordert die kantonale Einführung des aktiven Wahl- und Stimmrechts ab 16 Jahren. Neu sollen auch Personen, die das 16. Altersjahr zurückgelegt haben, an Wahlen und Abstimmungen des Kantons Aargau teilnehmen dürfen, nicht aber selbst in Ämter gewählt werden können.

Mehrere Jungparteien hatten das Volksbegehren lanciert. Im Komitee vertreten sind Exponenten der Juso, der jungen Grünen, Jungfreisinnigen Freiamt, der jungen Mitte, der jungen Grünliberalen und der jungen EVP. Nicht dabei sind Vertreter der jungen SVP.

Regierungsrat hält am Mündigkeitsalter fest

Aus Sicht des Regierungsrats soll das Stimmrechtsalter wie bisher dem Mündigkeitsalter entsprechen. Rechte und Pflichten der Bürgerinnen und Bürger seien in der Schweiz eng miteinander verknüpft, hielt der Regierungsrat fest. So könnten etwa 16- und 17-Jährige keine Verträge rechtsgültig unterzeichnen.

Junge Menschen im Alter von 16 und 17 Jahren könnten in gewissem Umfang am politischen Leben beteiligen. Es gebe Jugendparlamente, Jugendsessionen und Jungparteien, in den auch Minderjährige sich aktiv einbringen und etwas bewirken könnten.

In der Schweiz senkte bislang einzig der Kanton Glarus das Stimmrechtsalter auf 16 Jahre. Im Bund sowie in verschiedenen Kantonen war die Frage der Herabsetzung jedoch wiederholt ein Thema. Der Nationalrat schrieb vor einem Monat die Parlamentarische Initiative für ein Stimmrechtsalter 16 ab.

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