Stimmberechtigte von Wil SG entscheiden über Steuerfuss-Varianten
Den Stimmberechtigten der Stadt Wil SG stehen am Sonntag an der Urne drei Steuerfuss-Varianten für das laufende Jahr zur Auswahl. Zu dieser Situation in der finanziell angeschlagenen Gemeinde führte ein juristisches Tauziehen um Entscheide des Stadtparlaments.

Die Debatte um den Steuerfuss für das Jahr 2026 endete im Wiler Stadtparlament im Dezember 2025 in einem Streit. Eine während der damals hitzigen achtstündigen Sitzung durchgeführte Abstimmung erklärte das kantonale Departement des Innern später für ungültig. Jetzt liegt der Ball bei den Stimmberechtigten.
An jener Parlamentssitzung beantragte der Wiler Stadtrat, den Steuerfuss von 115 auf 121 Prozent anzuheben. Er verwies dabei auf die angespannte Finanzlage, geplante Investitionen und drohende Verschuldung.
Die Stadt führt nun auch das anhaltende strukturelle Defizit, fehlende Reserven und weiteren Leistungsabbau trotz Sparmassnahmen ins Feld. Dabei streicht sie auch heraus, dass der Steuerfuss der Stadt Wil seit 2017 um insgesamt 14 Prozentpunkte gesenkt wurde. Letztmals ermöglichte dies ein Ratsreferendum der SVP.
Referendum kontert auf Referendum
An der damaligen Parlamentsdebatte fand ein Antrag der Geschäftsprüfungskommission, den Steuerfuss um drei Prozentpunkte auf 118 Prozent anzuheben, mit 27 zu 12 Stimmen eine Mehrheit. Ein Versuch der SVP scheiterte, den Steuerfuss auf dem aktuellen Niveau zu belassen.
Daraufhin ergriff die SVP mit den nötigen 14 Stimmen das Ratsreferendum. Dadurch soll das Stimmvolk an der Urne die Wahl haben, entweder den Steuerfuss zu belassen oder um drei Prozentpunkte zu erhöhen.
Auf dieses Vorgehen der SVP reagierte ein EVP-Parlamentarier ebenfalls mit einem Ratsreferendum und verlangte, den Steuerfuss wie vom Stadtrat vorgeschlagen auf 121 Prozent anzuheben. Auch dieses Referendum kam zustande. Nun standen drei mögliche Steuerfüsse im Raum: 115, 118 oder 121 Prozent.
Kanton rügt Vorgehen des Parlaments
Die Situation sorgte für Verwirrung. Die Parlamentspräsidentin sprach von einer «dunkelgrauen Zone». Denn eine Wahl zwischen drei Steuerfüssen sei in der Gemeindeordnung nicht vorgesehen, erklärte sie. Deshalb wurden die beiden Ratsreferenden in einer Abstimmung gegenübergestellt. Dieses Vorgehen ist jedoch im Geschäftsreglement des Parlaments nicht berücksichtigt.
In der Gegenüberstellung setzte sich das Ratsreferendum der EVP durch. Damit hätten die Stimmberechtigten zwischen einer Steuererhöhung von drei und sechs Prozentpunkten entscheiden sollen.
Die SVP bezeichnete das Vorgehen als Schikane und reichte beim Kanton eine Stimmrechtsbeschwerde ein – und bekam recht. Das Departement des Innern hob die Abstimmung der Gegenüberstellung der beiden Ratsreferenden auf und wies die Stadt an, eine Abstimmung durchzuführen, bei der die Stimmberechtigten zwischen drei Steuerfüssen auswählen können.






