Flawil SG: Fernwärme-Bauarbeiten bringen Einbahnverkehr
Ab 12. Oktober 2026 bauen die Technischen Betriebe in Flawil SG die Fernwärme weiter aus. Auf der St.Galler- und Wilerstrasse gilt bis Dezember Einbahnverkehr.

Am Montag, 12. Oktober 2026 starten die Technischen Betriebe Flawil (TBF) mit der nächsten Bauetappe für die Fernwärme Flawil. Die mit den kantonalen Stellen abgestimmten Arbeiten erstrecken sich entlang der St. Galler- und Wilerstrasse von der Einmündung Degersheimer- bis Oberbotsbergstrasse und dauern voraussichtlich bis Dezember 2026.
Der Werkleitungsbau umfasst die beiden Abschnitte Oberbotsberg- bis Sternenstrasse sowie Unterdorf- bis Degersheimerstrasse. Die Bauarbeiten sind stark von der Witterung abhängig, daher ist eine genaue Planung jeweils erst kurzfristig möglich. Während der Bauarbeiten wird es zu Einschränkungen im Strassenverkehr kommen.
Im betroffenen Bereich erfolgt die Verkehrsführung im Einbahnverkehr. Auf der St. Galler- und Wilerstrasse verkehrt der motorisierte Verkehr mit Fahrtrichtung Westen bzw. Maestrani Kreisel. Die Gegenrichtung wird über Oberbotsberg-, Bad- und Degersheimerstrasse mit Fahrtrichtung Osten bzw. Gossau umgeleitet.
Der Durchgang für Fussgängerinnen und Fussgänger ist auf jeweils einem Trottoir entlang der Kantonsstrasse gewährleistet. Entsprechende Umleitungen – insbesondere für den Schulweg – werden vor Ort signalisiert.
Fernwärme Flawil und Kantonsstrassenprojekt
Wie bereits bei den abgeschlossenen Arbeiten entlang der St. Gallerstrasse, werden die anstehenden Bauetappen vorgängig zu den Projekten des kantonalen Tiefbauamtes ausgeführt. Grund dafür ist der Zeitplan der Fernwärme Flawil und die damit verbundenen Lieferverpflichtungen der TBF. Sämtliche Arbeiten entlang der Kantonsstrassen sind eng mit den zuständigen kantonalen Stellen koordiniert.
Bis zur Ausführung der Projekte des kantonalen Tiefbauamtes erfolgt jeweils eine provisorische Instandstellung durch die TBF. Im nächsten Jahr wird die Kantonsstrasse voraussichtlich zwischen der Burgaustrasse und Lindenstrasse abschliessend saniert. Die Umsetzung der Strassenraumgestaltung im Zentrum und der Fussgängerquerung auf Höhe der Lindenstrasse sind aufgrund der laufenden Verfahren momentan nicht absehbar.
Die Technischen Betriebe und die beauftragten Unternehmungen setzen alles daran, die Einschränkungen auf ein Minimum zu reduzieren und danken allen Verkehrsteilnehmenden für ihre Geduld. Mehr Informationen zur Fernwärme Flawil sind auf der Projektwebseite waerme.tbflawil.ch zu finden. Bild mit Bildlegende Erfolgreicher Lehrabschluss als Netzelektriker EFZ
Der Lernende der Technischen Betriebe Flawil (TBF), Saladin Anthamatten, hat die dreijährige Lehre zum Netzelektriker EFZ erfolgreich abgeschlossen. Wegen eines Unfalls musste seine praktische Prüfung in den August verschoben werden. Saladin war der einzige Prüfling und hatte dadurch die volle Aufmerksamkeit aller Experten.
Strom ist der wichtigste Energieträger der Gegenwart und die TBF sind für dessen Verteilung zuständig. Dazu werden im Versorgungsgebiet von Flawil über 100 Kilometer Leitungen, 45 Trafostationen und 200 Verteilkabinen betrieben. Unsere Netzelektriker sorgen rund um die Uhr für den sicheren und zuverlässigen Betrieb dieser Infrastrukturen.
Saladin Anthamatten hat im Betrieb und in der Schule mit dem erfolgreichen Lehrabschluss gezeigt, dass er das Handwerk des Netzelektrikers im Griff hat und für alle diese Aufgaben bereit ist. Die Geschäftsleitung der TBF und das ganze TBF-Team gratulieren Saladin herzlich zum erfolgreichen Lehrabschluss.
Clean-Up Day Flawil
Am 18. und 19. September 2026 fand bereits zum 14. Mal der nationale Clean-Up Day statt. Auch in Flawil haben sich zahlreiche Kinder und Erwachsene einmal mehr für ihre Umwelt engagiert. Im Rahmen des nationalen IGSU Clean-Up-Days führte Globi gemeinsam mit der Gemeinde Flawil, dem Chocolarium, Orell Füssli und den IGSU-Botschafter-Teams die lokale Aufräum-Aktion durch.
Amtliches Inserat
Die Publikationen erscheinen auf freiwilliger Basis weiterhin auch im FLADE-Blatt, allerdings ohne Rechtsverbindlichkeit. Rechtsgültigkeit und Vollzugsbeginn (Art. 6 Gemeindegesetz des Kantons St. Gallen) Nachdem innert der Referendumsfrist keine Urnenabstimmung verlangt wurde, hat nachfolgender Erlass Rechtsgültigkeit erlangt:
II. Nachtrag zum Bestattungs- und Friedhofreglement Der II. Nachtrag zum Bestattungs- und Friedhofreglement der Gemeinde Flawil tritt per 1. Oktober 2026 in Kraft.
Amtliches Inserat Inkraftsetzung Gebührentarif Bestattungs- und Friedhofreglement
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 22. September 2026 gestützt auf Art. 35 des Bestattungs- und Friedhofreglements und Art. 30 Abs. 3 der Gemeindeordnung der Gemeinde Flawil für das Bestattungs- und Friedhofreglement folgenden Gebührentarif genehmigt:
Bestattungs- und Friedhofreglement / Gebührentarif
Der Gebührentarif für das Bestattungs- und Friedhofreglement der Gemeinde Flawil tritt per 1. Oktober 2026 in Kraft. Er ersetzt den Gebührentarif vom 16. Juni 2026.










