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    Flawil SG: Regeln für Kulturhaus und Markthalle kommen in die Vernehmlassung

    Gemeinde Flawil
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    In Flawil SG legt der Gemeinderat die Nutzungsregeln für Kulturhaus und Markthalle zur Vernehmlassung vor. Weitere Themen sind Friedhofreglement und Radweg.

    Flawil SG
    Gemeindehaus in Flawil (Symbolbild) - Nau.ch / Simone Imhof

    Mit dem neuen Kulturhaus, der offenen Markthalle und dem neugestalteten Marktplatz entsteht im Zentrum von Flawil ein neues Ensemble. Während die Bauarbeiten voranschreiten, laufen bereits die Vorbereitungen für den künftigen Betrieb. Nun legt der Gemeinderat die rechtlichen Grundlagen zur öffentlichen Vernehmlassung vor.

    Das Kulturhaus soll Ende 2026 fertiggestellt werden und Anfang 2027 seinen Betrieb aufnehmen. Es soll eine Lücke im Raumangebot der Gemeinde schliessen: Geplant ist ein zentral gelegener, hindernisfreier und finanziell tragbarer Veranstaltungsort für kleinere und mittlere Anlässe. Nutzen können ihn Vereine, Institutionen, Kulturschaffende, das lokale Gewerbe und weitere Veranstaltende.

    Im Mittelpunkt stehen dabei die Menschen, die das Kulturhaus als Publikum oder Veranstaltende mit Leben füllen. Die Vorbereitungen für den Betriebsstart laufen bereits. Seit April 2026 ist Kulturvermittler Patrick Scherrer tätig.

    Inzwischen wurde ein detailliertes Betriebskonzept erarbeitet, das auch Grundlage für das im August eingereichte Gesuch um Beiträge aus dem Lotteriefonds ist. Der Kantonsrat wird das Gesuch voraussichtlich in der Wintersession behandeln. Parallel dazu werden der Webauftritt und das Buchungssystem vorbereitet.

    Regeln für die Nutzung

    Für den künftigen Betrieb braucht es auch verbindliche rechtliche Grundlagen. Der Gemeinderat hat deshalb an zwei Lesungen im August und September das Reglement für die Benützung des Kulturhauses und der Markthalle sowie den dazugehörigen Gebührentarif beraten. Das Reglement definiert die Nutzung des Kulturhauses, der Markthalle und der zugehörigen Aussenbereiche, regelt Zuständigkeiten und legt die Benützungsordnung fest.

    Beim Gebührentarif werden unter anderem der Zweck einer Veranstaltung, die Herkunft und Rechtsform der Veranstaltenden, der Umfang der Nutzung sowie der betriebliche und technische Aufwand berücksichtigt. Lokale, gemeinnützige Vereine und Initiativen sollen öffentliche Veranstaltungen, Proben und Versammlungen im beschränkten Rahmen unentgeltlich durchführen können. Voraussetzung ist ein jährliches Engagement zur Belebung und zum Erhalt des Marktplatzes sowie ein Beitrag zum Erhalt der Infrastruktur.

    Für geschlossene kommerzielle und auswärtige Nutzungen sind höhere beziehungsweise kostendeckende Tarife vorgesehen. Zusätzliche Dienstleistungen, wie technische Betreuung oder Veranstaltungsdienst, werden nach Aufwand verrechnet. Die vorgesehenen Gebühren werden bis zur in-Kraftsetzung des Gebührentarifs provisorisch und befristet angewendet, damit bereits Benützungsverträge abgeschlossen werden können.

    Vernehmlassungsverfahren und Unterlagen

    Das Reglement für die Benützung des Kulturhauses und der Markthalle unterliegt dem fakultativen Referendum. Die Gebührentarife liegen im Zuständigkeitsbereich des Gemeinderates. Dem Gemeinderat sind die Meinung und Mitwirkung der Bevölkerung wichtig.

    Er führt deshalb zum geplanten Reglement für die Benützung des Kulturhauses und der Markthalle sowie zum dazugehörigen Gebührentarif eine Vernehmlassung durch. Gleichzeitig sind dort weitere Dokumente wie das Betriebskonzept zu finden.

    Nachtrag zum Bestattungs- und Friedhofreglement tritt in Kraft FLAWIL Angehörige von Verstorbenen sollen künftig nicht mehr für einen notwendigen Zweittransport aufkommen müssen. Dafür hat der Gemeinderat einen Nachtrag zum Bestattungs- und Friedhofreglement genehmigt und dem fakultativen Referendum unterstellt. Da dieses nicht ergriffen wurde, tritt der II.

    Mit der Änderung des Bestattungs- und Friedhofreglements übernimmt die Gemeinde künftig bei Bedarf die Kosten für einen notwendigen Zweittransport. Dieser ist bei einer Kremation häufig erforderlich, wenn eine verstorbene Person zunächst in die Aufbahrungshalle und anschliessend ins Krematorium überführt werden muss. Die Änderung führt zu keinen höheren Gesamtkosten für die Gemeinde, da sie für eine Kremation insgesamt keine höheren Kosten trägt als für eine Erdbestattung. Der Gemeinderat hat den II.

    Referendum nicht ergriffen. Vom 10. August bis 18. September 2026 unterstand der II. Nachtrag zum Bestattungs- und Friedhofreglement dem fakultativen Referendum. Innert der 40-tägigen Frist wurde das Referendum nicht ergriffen. Deshalb hat der Gemeinderat den II. Nachtrag per 1. Oktober 2026 in Kraft gesetzt. Der II.

    Der kantonale Veloweg der Route Nr. 33 «Fürstenlandradweg» führt heute umständlich und wenig attraktiv vom Bahnhof Flawil über die Tannenstrassen und die Lindenstrasse zur Burgauerstrasse. Nun soll entlang der SBB-Geleise eine direkte Verbindung erstellt werden. Nach dem durchgeführten Mitwirkungsverfahren folgen die weiteren Projektschritte.

    Flawil und die Schweizer Bevölkerung haben im Jahr 2018 dem Bundesbeschluss über die Velowege deutlich mit je 74 % zugestimmt. Damit hat sich die Bevölkerung für eine Aufwertung der Velowege ausgesprochen. Das neue Velogesetz ist per 1. Januar 2023 in Kraft getreten.

    Das neue Veloweggesetz verpflichtet die Kantone, innert fünf Jahren ein Velowegnetz zu planen und dieses innert weiteren 15 Jahren zu realisieren. Das Gesetz definiert verschiedene Grundsätze, wie dies zu erfolgen hat: Velowegnetze müssen zusammenhängend und durchgehend, die Wege sollen sicher und attraktiv sein.

    Der kantonale Veloweg der Route Nr. 33 «Fürstenlandradweg» führt heute umständlich und wenig attraktiv vom Bahnhof Flawil über die Tannenstrassen und die Lindenstrasse zur Burgauerstrasse. Diese Linienführung bringt auch diverse verkehrssicherheitstechnische Schwachstellen mit sich, wie ein Auszug aus dem Geoportal «Kantonaler Langsamverkehr» zeigt. Die Schwachstellen ergeben sich hauptsächlich aus der mangelnden Verkehrssicherheit und dem Verdrängungseffekt zwischen Velofahrenden und Fussgehenden.

    Bereits im Jahr 2014 hat die Gemeinde Flawil eine Studie in Auftrag gegeben und mit den zuständigen Fachstellen des kantonalen Tiefbauamtes besprochen. Dabei soll zwischen dem Bahnhof Flawil und der Burgauerstrasse entlang der SBB-Geleise eine attraktive Verbindung für den Velo- und Fussverkehr entwickelt werden. Mit der geplanten Radwegverbindung von der Burgauerstrasse zum Bahnhof Flawil wird die regionale Veloschnellverbindung zwischen den Gemeinden und die Langsamverkehrsverbindung innerhalb des Siedlungsgebiets von Flawil gestärkt.

    Durch die direkte und sichere Linienführung ist diese Veloschnellverbindungen insbesondere auch für den Alltagsverkehr attraktiv. Damit könnte der letzte unattraktive und umständliche Abschnitt des Radweges eliminiert und die kantonale Radwegroute insgesamt stark verbessert werden. Auch für die Anbindung des östlichen Siedlungsgebiets von Flawil für den Langsamverkehr (Fussgänger und Radfahrer) ergibt sich eine starke Verbesserung.

    Stellungnahmen bearbeitet

    Anfang 2025 hat der Gemeinderat ein entsprechendes Vorprojekt zum öffentlichen Mitwirkungsverfahren freigegeben. Während der 14-tägigen Mitwirkungsfrist im März 2025 sind sechs Stellungnahmen eingegangen. Diese wurden in der Zwischenzeit ausgewertet und die weiteren Ingenieurleistungen vergeben.

    Der aktuelle Zeitplan sieht vor, dass bis im Oktober 2027 das Bauprojekt erarbeitet wird. Voraussichtlich im Frühling 2028 soll das Projekt Geh- und Radweg Bahnhof – Burgauerstrasse öffentlich aufgelegt werden.

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