Stadt Zürich kämpft vor Gericht um Querung an Rosengartenstrasse
Die Stadt Zürich wehrt sich gegen das Nein des Kantons zu neuen Fussgängerstreifen an der Rosengartenstrasse. Sie hat am Mittwoch den Gang ans Verwaltungsgericht angekündigt. Beim geforderten Tempo 30 akzeptiert die Stadt den kantonalen Entscheid hingegen.

Die Stadt Zürich zieht den Entscheid der Zürcher Kantonsregierung zu zwei Übergängen an der Rosengartenstrasse weiter. Dies hat der Zürcher Stadtrat am Mittwoch in einer Medienmitteilung bekannt gegeben. Der Regierungsrat hatte das Strassenbauprojekt Ende September gestoppt.
Von den neuen, ebenerdigen Querungen sollen Fussgänger, Velofahrende und vor allem Menschen mit Behinderungen profitieren. Die bestehenden Unterführungen mit steilen Rampen und Treppen benachteiligen diese stark.
Auf einen Weiterzug beim ebenfalls abgelehnten Tempo 30 verzichtet die Stadt hingegen. Sie schätzt die Erfolgschancen vor Gericht als gering ein, hält aber am Temporeduktionsziel fest. Täglich befahren 55'000 Autos die Achse, rund 3000 Anwohnerinnen und Anwohner leiden unter übermässigem Lärm.










