Zürich: Stadt wehrt sich gegen Nein zu neuen Übergängen
Der Stadtrat von Zürich zieht das Nein zu zwei behindertengerechten Übergängen an der Rosengartenstrasse weiter. Bei Tempo 30 verzichtet er darauf.

Der Stadtrat wird den abschlägigen Regierungsratsentscheid zu zwei behindertengerechten Übergängen an der Rosengartenstrasse ans Verwaltungsgericht weiterziehen. Auf einen Weiterzug des aktuellen Entscheids zur Geschwindigkeitsreduktion verzichtet er, hält aber am Ziel von Tempo 30 fest.
Täglich verkehren 55'000 Autos auf der Rosengartenstrasse. Entlang der Achse leben rund 3000 Anwohnerinnen und Anwohner über dem Lärm-Immissionsgrenzwert, 1000 sogar über dem Alarmwert. Als wirksame Lärmschutzmassnahme will die Stadt einerseits Tempo 30 auf dieser Strecke einführen.
Andererseits sollen, unabhängig von der ausgeschilderten Höchstgeschwindigkeit, im Rahmen eines Strassenbauprojekts zwei neue Übergänge für Velos und Fussverkehr entstehen. Ende September 2026 hat der Regierungsrat beiden Vorhaben die Zustimmung verweigert.
Der Gemeinderat der Stadt Zürich hatte auf Antrag des Stadtrats am 19. November 2025 den Kredit für ein Strassenbauprojekt bewilligt, mit dem zwei neue, ebenerdige Querungen realisiert werden sollen. Damit sollen neben Verbesserungen für Fussgängerinnen und Fussgänger und Velos auch Verbesserungen für den öffentlichen Verkehr und vor allem für Menschen mit Behinderungen erreicht werden. Letztere werden durch die heute bestehenden Unterführungen mit ihren Treppen oder steilen Rampen benachteiligt.
Mit Beschluss vom 23. September 2026 hat der Regierungsrat das Strassenbauprojekt nicht genehmigt. Dies, obwohl das kantonale Amt für Mobilität das Projekt im Rahmen der vorgängigen Begehrensäusserung positiv beurteilt hatte. Die ablehnenden Argumente des Regierungsrats sind aus Sicht des Stadtrats einseitig gewichtet und teilweise unzutreffend.
Der Stadtrat wird daher beim Verwaltungsgericht Beschwerde gegen den Nichtgenehmigungsentscheid einreichen. Die Frist hierfür läuft am 30. Oktober 2026 ab.
Kein Weiterzug bei Tempo 30
Der Stadtrat bedauert, dass sich der Regierungsrat gegen Tempo 30 an der Rosengarten- und Bucheggstrasse ausgesprochen hat. Das Lärmproblem bleibt damit weiterhin ungelöst. Trotzdem verzichtet die Stadt in diesem Fall auf einen Weiterzug ans Verwaltungsgericht.
Der Regierungsrat bemängelt in seinem Entscheid das städtische Gutachten zur Einführung von Tempo 30. Das Gutachten aus dem Jahr 2020 legt dar, dass die Temporeduktion die Kapazität der Strasse und den Verkehr ausserhalb der Stadt nicht beeinträchtigt. Allerdings waren in diesem Gutachten die möglichen Auswirkungen des Strassenbauprojekts noch nicht berücksichtigt. Hinzu kommt, dass seit dem 1. Juni 2026 die Hoheit über Geschwindigkeitsanordnungen auf Strassen mit überkommunaler Bedeutung beim Kanton liegt.
Aufgrund dieser Ausgangslage schätzt der Stadtrat die Erfolgsaussichten bei einem Weiterzug des aktuellen Verfahrens ans Verwaltungsgericht als gering ein. Die Stadt wird nun das weitere Vorgehen prüfen. Tempo 30 als wirkungsvolle Massnahme gegen Lärm auf dieser vielbefahrenen Strecke bleibt weiterhin das Ziel.







