Die St. Galler SVP-Fraktion prangert systematische Schwarzarbeit in der Eisenlegerbranche an.
St. Gallen
Die Regierung von St. Gallen prangert Schwarzarbeit in der Eisenlegerbranche an. - keystone

Die St. Galler SVP-Fraktion hat in einem Vorstoss «systematische Schwarzarbeit in der Eisenlegerbranche» kritisiert. Mit Schein-Subunternehmen würden die bestehenden Gesetze umgangen. Die Regierung verfügt über keine kantonalen Zahlen zu den Kontrollen in der kritisierten Branche.

Die St. Galler SVP bemängelte in ihrem Vorstoss «systematische Schwarzarbeit in der Eisenlegerbranche». Die Fraktion stützte sich dabei unter anderem auf Hinweise aus dem Baugewerbe ab.

Die Eisenlegerfirmen hätten oft nur einen oder zwei Mitarbeitende, für die alle Vorschriften erfüllt würden. Für die Behörden gebe es deshalb keinerlei Verdachtsmomente. Gleichzeitig beschäftigten sie aber andere Personen, die meistens aus den Balkanstaaten kämen und zu Tieflöhnen illegal in der Schweiz arbeiteten.

Gesetzesumgehung durch Schein-Subunternehmen

Mit der Gründung und dem Einsatz von Schein-Subunternehmen könnten die bestehenden Gesetze und GAV umgangen werden. Dies führe dazu, dass solche Firmen Tiefpreis-Offerten anbieten könnten, die für seriöse Betriebe ruinös seien. Dies führe zu einer «nicht tolerierbaren Verdrängung von seriösen Bauunternehmungen».

Die Fraktion wollte von der Regierung unter anderem wissen, wie viele Betriebe in der Eisenlegerbranche in den letzten fünf Jahren auf Schwarzarbeit, Lohndumping und Scheinselbständigkeit kontrolliert worden seien.

Regierung bestätigt Probleme

In ihrer Stellungnahme bestätigt die Regierung die Probleme in der Branche. Konkrete Angaben dazu kann sie aber nicht liefern. Die Statistiken wiesen für Eisenlegerbetriebe «keine spezifischen Zahlen aus».

Die Kontrollen fielen auch nicht in die Kompetenz der Tripartiten Kommissionen und damit des Kantons. Dafür seien die Paritätischen Kommissionen (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) des Bauhauptgewerbes zuständig.

Bei der kritisierten Weitergabe von Bauaufträgen an Subunternehmen sieht die Regierung die Auftraggeberinnen und Auftraggeber sowie die Hauptauftragnehmer «im besonderen Mass gefordert, auf die Gewährleistung der Arbeitsschutzbestimmungen und die Arbeitsbedingungen zu achten».

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