SVP Wil SG muss Kantonswappen auf Wahlplakaten überkleben
Die SVP aus Wil SG hat einen Rüffel erhalten: Auf Wahlplakaten für die Kantonsratswahlen verwendet sie das Kantonswappen – das verstösst gegen Bundesrecht.

Das Wichtigste in Kürze
- Die SVP Kreispartei aus Wil SG verwendet das Kantonswappen auf ihren Wahlplakaten.
- Das ist illegal: Offizielle Kantonswappen dürfen nur vom Gemeinwesen verwendet werden.
- Jetzt muss die Partei ihre Plakate überkleben, um einer gerichtlichen Klage zu entgehen.
Im Kanton St. Gallen finden am 3. März 2024 die Erneuerungswahlen des Kantonsrates statt: Überall werben unterschiedliche Parteien mit Wahlplakaten für ihre jeweiligen Wunschkandidaten.
Wie das «St. Galler Tagblatt» heute berichtet, kommen dabei offenbar stellenweise auch «illegale Wahlkampfmethoden» zum Einsatz: Der Kanton hat die SVP-Kreispartei aus Wil gerügt, weil sie auf ihren Wahlplakaten das grün-weisse Kantonswappen abgedruckt hat.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass das Schweizerwappen sowie Kantons- und Gemeindewappen in Form eines Wappenschildes urheberrechtlich geschützt sind: Gemäss Bundesgesetz dürfen sie nur von denjenigen Gemeinwesen verwendet werden, zu denen sie gehören.
In Form des Wappenschilds illegal
Die Verwendung von Fahnen und anderen Hoheitszeichen ist zwar grundsätzlich auch Privatpersonen oder Organisationen erlaubt. Aber nur, solange sie nicht irreführend ist. Das silberne Stäbebündel mit durchgehendem, heraldisch rechts-gewendetem Beil hätte also durchaus gezeigt werden dürfen: In einem Viereck oder einem Kreis, nicht aber in Form eines Wappenschildes.

Gegenüber der Zeitung erklärt SVP-Kreisparteipräsident Bruno Dudli: «Ich finde, das ist ein Witz!» Bereits im Rahmen der vergangenen Gesamterneuerungswahlen habe die Partei ihre Plakate auf dieselbe Weise gestaltet. Damals habe es keinerlei Rückmeldungen vonseiten des Kantons gegeben.

Die Bundesgesetzgebung verwundert den SVP-Politiker: «Wenn man ein Logo verwendet, dann doch das Original statt eine verhunzte Version davon!»
SVP muss sämtliche Plakate überkleben
Gleichzeitig betont der SVPler, dass sich seine Partei natürlich nach den gesetzlichen Vorgaben richten werde: «Wir werden die Wappen überkleben.» Dafür werde die SVP Wil voraussichtlich 1000 Franken aufwenden müssen – die Überklebe-Arbeit übernehmen die Kandidierenden selbst.
Die Betroffenen hätten bereits in Aussicht gestellt, dass entsprechende Massnahmen umgesetzt werden. Erfolgt dies innerhalb einer Frist von zehn Tagen, verzichtet der Kanton auf weitere Konsequenzen wie beispielsweise eine gerichtliche Klage.
In anderen Wahlkreisen scheint die SVP keine Probleme dieser Art zu haben. Lukas Huber, Geschäftsführer der kantonalen Partei bestätigt dies gegenüber dem «St. Galler Tagblatt»: «Von weiteren Fällen ausserhalb des Wahlkreises Wil hat die SVP-Kantonalpartei keine Kenntnis.»