Volksinitiative

Solothurner Volksinitiative für kantonalen Mindestlohn eingereicht

Keystone-SDA Regional
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Solothurn,

Ein linkes Komitee im Kanton Solothurn strebt mit einer Volksinitiative einen Mindestlohn von mindestens 23 Franken pro Stunde an.

Mindestlohn
Die Initiative «22 Franken Mindestlohn im Baselbiet» wurde abgelehnt. (Symbolbild) - keystone

Im Kanton Solothurn soll ein gesetzlicher Mindestlohn von 23 Franken brutto pro Arbeitsstunde gelten. Ein Komitee aus SP, Gewerkschaftsbund, Juso und Junge SP hat am Dienstag die entsprechende Volksinitiative mit mehr als 3700 Unterschriften bei der Staatskanzlei eingereicht.

Die Initiative sei schon in der Hälfte der Sammelfrist erfolgreich zustande gekommen, teilte das Komitee mit. Im Kanton Solothurn müssen innerhalb von 18 Monaten mindestens 3000 Stimmberechtigte eine Initiative unterschreiben, damit diese zustande kommt.

Das im vergangenen Mai lancierte, als allgemeine Anregung verfasste Volksbegehren will erreichen, dass der Kanton ein Gesetz für einen geregelten Mindestlohn erarbeitet.

Gesetz gegen Armut trotz Arbeit

Das Gesetz solle insbesondere vor Armut trotz Erwerbstätigkeit schützen. Im Gesetz soll ein Mindestlohn von 23 Franken brutto pro Arbeitsstunde verankert werden. Hinzu sollen Ferien- und Feiertagsentschädigungen kommen.

Der Mindestlohn wird jährlich gemäss der Lohn- und Preisentwicklung angepasst, sofern sich diese positiv entwickelt, wie es im Initiativtext weiter heisst. Viele Angestellte in der Reinigungsbranche, im Detailhandel, der Gastronomie, im Garten- und Landschaftsbau und in Coiffeur-Salons erhielten Löhne von weniger 4000 Franken bei einer Vollzeitarbeit.

Unterschriftenprüfung als nächster Schritt

In einem nächsten Schritt wird die Staatskanzlei die Unterschriften prüfen, danach wird der Regierungsrat und der Kantonsrat das Volksbegehren beraten. Am Ende entscheiden die Stimmberechtigten.

Im Kanton Solothurn werden derzeit noch Unterschriften für die Gesetzesinitiative «Politische Rechte für Menschen mit geistiger Behinderung» gesammelt. Diese verlangt, dass auch Personen, die unter einer umfassenden Beistandschaft stehen, stimmen und wählen dürfen. Die Sammlungsfrist läuft bis Anfang Juni.

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