Solothurner Regierung will mehr Transparenz bei neuen Mietverträgen
Der Kanton Solothurn plant Formularpflicht bei Anfangsmietzinsen zur Bekämpfung des Wohnungsmangels.

Bei Wohnungsmangel soll der Kanton Solothurn eine Formularpflicht mit den Anfangsmietzinsen einführen können. Die Regierung will damit mehr Transparenz und eine Hemmschwelle für unverhältnismässige Mietzinserhöhungen bei Mieterwechseln erreichen, wie sie am Dienstag mitteilte.
Sie schickt eine entsprechende Gesetzesänderung in die Vernehmlassung. Diese Formularpflicht soll jeweils nicht für den ganzen Kanton, sondern für die betroffenen Amteien ausgesprochen werden können. Grund dafür sind die grossen Unterschiede bei der Leerwohnungsziffer innerhalb des Kantons.
Gesetzliche Grundlage gegen Wohnungsnot
Um im Bedarfsfall auf die Situation auf dem Wohnungsmarkt reagieren zu können, will die Regierung eine gesetzliche Grundlage schaffen. Wird die Formularpflicht eingeführt, haben die Vermieterinnen und Vermieter den neuen Mietparteien zwingend mitzuteilen, wie hoch der bisherige Mietzins für dieselbe Wohnung war.
Eine Erhöhung müssen sie gleich begründen wie eine Mietzinsänderung während der Vertragsdauer, wie es in der Vernehmlassung heisst. Auf dem Formular muss zudem vermerkt sein, dass der Anfangsmietzins angefochten werden kann.
Interessierte Personen, Parteien, Gruppen und Verbände können bis am 21. Januar 2026 Stellung zur geplanten Revision nehmen, wie die Regierung weiter schreibt.