Solothurner Kantonsrat will Mutterschafts-Vertretung einführen

Keystone-SDA Regional
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Solothurn,

Im Kantonsrat sollen sich Politik und Familie besser vereinbaren lassen. Nach einer Geburt sollen sich Kantonsrätinnen bis zwölf Monate vertreten lassen können.

Sicherheit auch im Minijob: Mutterschutz und Mutterschaftsgeld gelten für alle – unabhängig vom Beschäftigungsumfang.
Der Solothurner Kantonsrat ermöglicht eine Stellvertretung nach der Geburt. - Andrea Warnecke/dpa-tmn

Politik und Familie sollen sich im Solothurner Kantonsrat besser vereinbaren lassen: Kantonsrätinnen sollen sich nach der Geburt eines Kindes bis zwölf Monate aus dem Parlament zurückziehen können, während ein Stellvertreter oder eine Stellvertreterin einspringt.

Der Kantonsrat hiess die Stellvertreterlösung am Mittwoch grundsätzlich gut. Er genehmigte eine entsprechende Änderung des Kantonsratsgesetzes mit 58 zu 33 Stimmen bei vier Enthaltungen.

Da keine Zweidrittelmehrheit erreicht wurde, wird die Vorlage nun dem Stimmvolk an der Urne vorgelegt.

Die Fraktionen von SP, Grünen und Mitte/EVP unterstützten die Stellvertreterlösung. Die SVP lehnte sie grundsätzlich ab. FDP/GLP waren gespalten.

Parteienmeinungen zur neuen Regel

Die Mitte sprach von einer «schlanken, pragmatischen und praxistauglichen Lösung». Diese verhindere, dass eine Stimme im Parlament während mehreren Sessionen fehle. Die SP sprach von einem wichtigen Schritt und einer fortschrittlichen Lösung, die Grünen stuften die Vorlage als wichtig für die Demokratie ein.

Die SVP befürchtete derweil, dass es nicht nur bei einer Vertretung bei Mutterschaft bleibe: Diese Bestrebungen würden Tür und Tor öffnen für weitere Stellvertreterbegehren – etwa für ein Sabbatical oder einen Gefängnisaufenthalt. «Nur die Gewählten, nicht irgendwelche Stellvertreter sollen das Amt ausüben.»

Die Vorlage setzt einen früheren Auftrag der Mitte um. Mit Anpassungen in der Verfassung, im Kantonsratsgesetz und dem Geschäftsreglement sollen die rechtliche Grundlagen für die Stellvertretung geschaffen werden.

Details zur neuen Regel

Der befristete Rückzug erfolgt dabei freiwillig, er ist einzig bei Mutterschaft möglich. Wer einspringt, richtet sich nach der vorgeschlagenen Lösung nach den Regeln fürs Nachrücken – in der Regel übernimmt die erste nicht gewählte Person auf der Liste.

Die Stellvertreterin oder der Stellvertreter hat während der zeitlich befristeten Einsitznahme im Parlament die gleichen Rechte und Pflichten wie ein ordentliches Ratsmitglied.

Kommentare

User #5333 (nicht angemeldet)

Das heisst, wenn es die Vertretung besser macht als das Original, dann ist das Original gefeuert.

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