Solothurn will Sozialkosten vom Kanton auf die Gemeinden verlagern
Solothurns Kantonsrat möchte Ausgaben an Gemeinden verlagern. Es kommt aber zu einer Volksabstimmung.

Der Solothurner Kantonsrat hat am Mittwoch eine Revision des Sozialgesetzes gutgeheissen: Der Kanton soll Ausgaben von jährlich knapp 3 Millionen Franken an die Gemeinden verlagern. Da aber keine Zwei-Drittel-Mehrheit zustande kam, kommt es zu einer Volksabstimmung.
Konkret betrifft dies die Finanzierung der AHV-Mindestbeiträge für Nichterwerbstätige, die Alimenten- und Inkassohilfe sowie die Koordinationsstelle Alter, die aufgehoben wird. Zudem passt der Kanton die Inkassohilfe an neues Bundesrecht an.
Es gehe darum, eine transparente Kostenverteilung sicherzustellen, hielt Stephanie Ritschard (SVP) als Sprecherin der zuständigen Kommission fest. Die Zuständigkeiten von Kanton und Gemeinden sollen mit der Vorlage konsequent zugeordnet werden, Doppelspurigkeiten sollen abgebaut werden.
Kontroverse Meinungen zur Gesetzesrevision
Für die Gemeinden stelle dies eine «Riesenherausforderung» dar, sagte Michael Grimbichler (Mitte). Aber es gehe um eine Entflechtung der Aufgaben. Auch die SP stellte sich – trotz der Belastung der Gemeinden – mehrheitlich hinter die Anpassungen.
Die SVP lehnte hingegen einzelne der geplanten Änderungen ab, die blosse Verlagerungen sind: Es handle sich um keine Sparmassnahmen, es gebe keine Effizienzgewinne, sagte Thomas Giger (SVP).
Die Regierung begründete die Änderungen mit dem Massnahmenplan 2024, der den Staatshaushalt entlasten soll. Der Kantonsrat habe diesen Plan genehmigt, hielt Markus Spielmann (FDP) dazu fest. Es wäre unredlich, danach selektiv einzelne Puzzleteile herauszulösen und zu verändern. Deshalb seien die Anpassungen gutzuheissen.