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Nidwaldner Regierung will Einbürgerungen nicht erleichtern

Keystone-SDA Regional
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Nidwalden,

Im Kanton Nidwalden bleibt die Mindestwohndauer von fünf Jahren in derselben Gemeinde für Einbürgerungen bestehen.

Reisepass
Schweizer Pässe. (Symbolbild) - keystone

Ausländerinnen und Ausländer, welche sich im Kanton Nidwalden einbürgern wollen, sollen weiterhin mindestens fünf Jahre lang in derselben Gemeinde gewohnt haben. Der Regierungsrat lehnt eine Motion ab, welche die Wohnsitzkriterien lockern wollte.

Landrätin Verena Zemp (Grüne) fordert in ihrem parlamentarischen Vorstoss, dass ein ununterbrochener Aufenthalt von fünf Jahren im Kanton Nidwalden in Zukunft für eine Einbürgerung ausreichend sein solle.

Verena Zemp
Verena Zemp. - GRÜNE Nidwalden

Die fünfjährige Wohnsitzpflicht in derselben Gemeinde solle deswegen abgeschafft werden. Zemp begründete dies mit der Kleinräumigkeit des Kantons Nidwalden.

Kleinräumigkeit als Argument für Beständigkeit

Für den Regierungsrat spricht aber gerade diese Kleinräumigkeit «für die Beständigkeit des Wohnsitzes in einer Gemeinde», wie er in seiner am Mittwoch publizierten Antwort auf den Vorstoss festhält. Die lokale Integration und die Verwurzelung im sozialen Umfeld würden eine besondere Bedeutung geniessen.

Der Regierungsrat weist zudem darauf hin, dass die Zahl der Einbürgerungsgesuche von 2022 bis 2024 von 43 auf 66 gestiegen sei. «Dies widerspricht der These, dass die Wohnsitzpflicht eine unüberwindbare Hürde darstellt.»

Eine zweite Forderung der Motion, jungen Menschen bis 25 die Einbürgerungsgebühren zu erlassen, lehnte der Regierungsrat ebenfalls ab. Als nächstes wird der Landrat über den Vorstoss entscheiden.

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Kommentare

User #5923 (nicht angemeldet)

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