Die Nidwaldner Regierung sieht das Potenzial für alpine Solaranlagen als gering an und fordert eine Lockerung der nationalen Kriterien.
Solarzellen
Eine alpine Solaranlage. - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLY
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Damit das Interesse von Investoren an alpinen Solaranlagen steigt, müsste laut Nidwalder Regierung auf nationaler Ebene eine Lockerung der minimalen Jahresproduktion von 10 Gigawattstunden pro Anlage geprüft werden. Aufgrund der aktuell geltenden Kriterien stuft sie das Potenzial für solche Anlagen als gering ein.

In Nidwalden fehlten genügend grosse und zusammenhängende Flächen, in denen die Naturgefahren mit vertretbarem Aufwand beherrschbar seien, um das Kriterium der Mindestproduktion zu erfüllen, schreibt der Regierungsrat in einer am Montag veröffentlichten Antwort auf eine GLP-Interpellation.

Anfang Jahr hatte das Elektrizitätswerk Nidwalden (EWN) bekannt gegeben, dass es zwei als ursprünglich geeignet eingestufte Standorte für alpine Solaranlagen vorläufig nicht weiter verfolge. Umfassende Abklärungen hätten gezeigt, dass das steile Gelände eine zu grosse Herausforderung für den Bau und die Finanzierung der Anlagen darstelle – trotz der hohen Förderung im Rahmen des Solarexpresses, also von erleichterten Bewilligungsverfahren und zusätzlichen Finanzierungsmöglichkeiten.

Regierungsrolle bei EWN-Aktivitäten

In seiner Antwort schreibt der Regierungsrat, dass er die Aufgabe habe, die langfristige strategische Ausrichtung des EWN in der Eignerstrategie zu definieren. «Es ist nicht seine Aufgabe, die operative Tätigkeit des EWN laufend zu überwachen», wird Regierungsrat Joe Christen (FDP) zitiert.

nidwalden landrat Joe Christen
Der Nidwaldner Regierungsrat Joe Christen während einer Nidwaldner Landratssitzung. - keystone

Dem Regierungsrat seien derzeit keine weiteren Investoren bekannt, die den Bau einer alpinen Solaranlage im Kanton Nidwalden prüften. Zudem stellte die Regierung fest, dass schweizweit die Planung von alpinen Solaranlagen allgemein sehr schleppend verlaufe.

Windkraft als Alternative

Die Kantonsregierung hält weiter fest, dass seit dem 1. Februar das neue Bundesgesetz über die Beschleunigung der Bewilligungsverfahren für Windenergieanlagen in Kraft ist.

In Nidwalden würden erste Grundlagen für die Nutzung der Windkraft erarbeitet. Die bisherige Prüfung zeige jedoch ein geringes Potenzial aufgrund der windarmen Lage und topographischen Gegebenheiten.

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