Nidwaldner Öffentlichkeitsgesetz sieht Gebührenpflicht vor
Nidwalden diskutiert über ein neues Öffentlichkeitsgesetz und die Einführung von Gebühren für die Einsicht in amtliche Dokumente.

Als letzter Kanton der Schweiz will Nidwalden ein eigenes Öffentlichkeitsgesetz einführen. Für die Einsicht in amtliche Dokumente soll der Kanton eine Gebühr erheben, was der Landrat am Mittwoch diskutiert hat.
Die Gebührenpflicht begrüsste Jvo Eicher, Sprecher der Mitte-Fraktion, in der Eintretensdebatte ausdrücklich. FDP- und Grüne-SP-Fraktion brachten auf, es gelte zu klären, wie weit die Transparenz gehen soll.
Politische Meinungsverschiedenheiten um das neue Gesetz
Ursprünglich wollte der Regierungsrat die Einsicht in amtliche Dokumente grundsätzlich gebührenfrei gestalten. Doch von 26 an der Vernehmlassung teilnehmenden Organisationen hatten sich 14 gegen die Kostenfreiheit ausgesprochen, darunter die Mitte-Partei und die FDP.
Die übrigen Parteien SVP, Grüne, SP und GLP waren jedoch dafür. Nun sieht das Gesetz vor, Gebühren «nach Zeitaufwand» zu erheben. Verfahren «ohne besonderen Aufwand» seien kostenlos.