Nidwaldner Gemeinderäte sind künftig für Einbürgerungen zuständig
Der Nidwaldner Landrat hat die Zuständigkeit für Einbürgerungen an die Gemeinderäte übertragen.

Der Nidwaldner Landrat überträgt die Zuständigkeit für Einbürgerungen den Gemeinderäten, die auch eine Kommission einsetzen können. Nach der ganz knappen Ablehnung eines SVP-Antrags können die Gemeindeversammlungen definitiv nicht mehr entscheiden.
In der Schlussabstimmung an der Sitzung vom Mittwoch stimmten 41 Mitglieder des Landrats für die Teilrevision des Bürgerrechtsgesetzes ohne Anpassungen gegenüber der ersten Lesung. 15 Mitglieder stimmten dagegen.
Zuvor lehnte der Landrat einen SVP-Änderungsantrag mit 29 Nein- zu 27 Ja-Stimmen ab. Dieser wollte den Gemeinden die Möglichkeit offen halten, an der Gemeindeversammlung über die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an volljährige ausländische Bewerbende und ihre Kinder zu entscheiden.
Die Gemeinden hätten dieses Vorgehen in der Gemeindeordnung so festlegen können. Damit wäre eine Fortsetzung der bisherigen Praxis möglich.
Antragssteller Andreas Suter (SVP) begründete den Vorschlag mit der «Gemeindeautonomie» sowie dem «feierlichen Akt»der Einbürgerung an der «Gemeindeversammlung», welcher zur Integration beitragen würde.
Weitere Meinungen zur Revision
Florian Grendelmeier (FDP), auf dessen Vorstoss die Bürgerrechtsrevision mitunter zurückgeht, lehnte diese Argumentation ab. «Die eigentliche Einbürgerung ist ein rein formeller Akt ohne Mitspracherecht der Bürgerinnen und Bürger», sagte er im Landrat.
Roland Kaiser (Mitte), äusserte sich entgegen der Mehrheit seiner Fraktion für den Antrag. Als Gemeindepräsident von Ennetmoos schätzte er die Einbürgerungen an der Gemeindeversammlung als «Momente der echten Integration».
Annette Blättler (GLP) sagte: «Die Integration muss vor der Einbürgerung stattfinden, nicht an der Gemeindeversammlung.» Auch Verena Zemp (Grüne/SP) betonte die Formalität der Einbürgerung.
Mit der nun verabschiedeten Revision ist künftig der Regierungsrat für das Kantonsbürgerrecht zuständig. Das überarbeitete Gesetz beinhaltet zudem einige bürokratische Entlastungen für die Einbürgerung von Schweizer Staatsangehörigen.