Abstimmung

    Nidwalden fordert Ständemehr bei der Abstimmung über EU-Verträge

    Keystone-SDA Regional
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    Nidwalden,

    Der Kanton Nidwalden will von der Bundesversammlung das Ständemehr bei der Abstimmung über die EU-Verträge fordern. Der Landrat beschloss am Mittwoch mit 42 Ja- zu 15 Nein-Stimmen eine entsprechende Standesinitiative.

    Das neue Vertragspaket der Schweiz mit dem Eurpäischen Union ist auch als «Bilaterale III» bekannt. (Symbolbild)
    Das neue Vertragspaket der Schweiz mit dem Eurpäischen Union ist auch als «Bilaterale III» bekannt. (Symbolbild) - KEYSTONE/ALESSANDRO DELLA VALLE

    Das Anliegen hatten ursprünglich SVP und FDP vorgebracht, der Landrat überwies es im vergangenen November. Der Regierungsrat empfahl die damalige Motion zur Annahme.

    Justizdirektorin Karin Kayser-Frutschi (Mitte) sagte an der Landratssitzung: «Bei einem Entscheid dieser Tragweite sollen die Kantone mitbestimmen können.» Die bürgerlichen Fraktionen teilten das Anliegen.

    Paul Odermatt (Mitte) mahnte an die Nidwaldner Eigeninteressen: gegenüber den grossen, bevölkerungsreichen Kantonen gehe Nidwalden in der nationalen Politik unter. «Wenn wir nicht für das Ständemehr einstehen, sägen wir am Ast, auf dem wir sitzen.»

    Ganz anders sah es Christina Amstutz (GLP). Sie warf den Befürworten des Ständemehrs vor, es ginge nicht um demokratische Legitimation, sondern um «möglichst hohe Hürden für ein Ja» zu den EU-Verträgen. Die GLP und die Grünen-SP-Fraktion lehnten die Standesinitiative ab.

    Der Bundesrat empfahl der Bundesversammlung die Unterstellung der sogenannten Bilateralen III unter das fakultative Referendum. Bei einer Abstimmung würde also ein Volksmehr für den Abschluss der Verträge reichen.

    Am Donnerstag behandelt der Ständerat die Frage, ob für den Abschluss der Verträge eine Verfassungsanpassung und dementsprechend auch das Ständemehr erforderlich ist.

    Nidwalden geht nun einen anderen Weg als etwa Schwyz, wo sich der Kantonsrat im vergangenen September gegen das Ergreifen einer Standesinitiative stellte. Die Schwyzer Regierung verwies darauf, dass eine Standesinitiative bloss den Erlass eines Gesetzes oder dessen Anpassung verlangen kann. Die Vorlage des Bundesrats auf bestimmte Weise zu ändern, könne hingegen nicht Gegenstand einer Standesinitiative sein

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    Kommentare

    User #1180 (nicht angemeldet)

    Bravo, Nidwaldner, hoffentlich spüren es die Grünen und Grünliberalen bei den nächsten Wahlen.

    User #4317 (nicht angemeldet)

    Es braucht kein Ständemehr. Steht so in der Verfassung.

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