Nach den zahlreichen Anti-Massnahmen-Demos und der nachfolgenden Kritik müssen sich die Kantone mit der Frage befassen, ob sie noch bewilligt werden sollen.
Coronavirus Demo Liestal
Anhänger des Vereins «Stiller Protest» bei einer Demonstration gegen die Corona-Massnahmen in Liestal, am Samstag, 20. März 2021. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Vor rund einer Woche fand eine Kundgebung gegen die Corona-Massnahmen statt.
  • Die Demonstrierenden respektierten die Auflagen aber nicht, was Kritik nach sich zog.
  • Nun äussert sich der Chef der Justiz-Direktoren zur Bewilligungspraxis der Zukunft.

Keine Schutzmasken, kein Abstand, viel zu grosse Gruppen: Demonstranten gegen die Corona-Massnahmen sind nicht dafür bekannt, die Schutzmassnahmen zu respektieren. Das sorgt für Kritik; diese Woche wurden Stimmen laut, welche ein Demonstrationsverbot forderten.

Uri Altdorf Bewilligung Demonstration
Der Urner Regierungsrat Dimitri Moretti anlässlich einer Medienkonferenz der Sicherheitsdirektion des Kanton Uri in Altdorf zum Bewilligungsentscheid für eine Anti-Massnahmen-Demonstration. - Keystone

Eine geplante Kundgebung in Altdorf UR wurde erst gar nicht bewilligt, in Liestal erhielt «Stiller Protest» quasi Hausverbot. Aber das Demonstrationsrecht gilt in der Schweiz als Fundament der Demokratie. Die Verbote sind also auch kontrovers.

St. Gallen prüft Bewilligungsgesuch

Auch in Rapperswil-Jona SG ist eine Demonstration von «Stiller Protest» geplant. Die Stadt bearbeitet das Gesuch im Moment. Laut dem St. Galler Justizvorsteher Fredy Fässler (SP) aber würden sich auch die kantonalen Justizdirektorinnen und -direktoren mit dem Problem befassen, «sollten sich derartige Veranstaltungen nun häufen».

Fredy Fässler SG
Fredy Fässler (SP), Präsident der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren und St. Galler Regierungsrat. - Keystone

Auf Anfrage erklärt Fässler auch, woran eine Bewilligung scheitern könnte: Bei Demonstrationen wie in Liestal müsse «aufgrund der gemachten Erfahrungen davon ausgegangen werden, dass die Veranstalter nicht in der Lage sind, die vereinbarten Auflagen durchzusetzen.» Die Auflagen wären Schutzmaske tragen, in kleinen Gruppen bleiben und Mindestabstände einhalten.

Grossveranstaltungen seien in der aktuellen Situation «mit erheblichen und nicht hinzunehmenden Gesundheitsrisiken für die Demonstrierenden, aber auch für weitere Bevölkerungsteile verbunden, welche nicht hingenommen» werden könnten. Und somit «auch nicht bewilligt werden dürfen», so Fässler.

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