Staatsanwaltschaft bestraft Rheintaler Firma wegen Werbemails

Die St. Galler Staatsanwaltschaft hat ein Unternehmen aus dem Rheintal mit einer Busse von 3000 Franken bestraft. Die Firma betrieb gemäss einem Strafbefehl mehrfach unlauteren Wettbewerb und verstiess gegen das Geldspielgesetz. Es geht mehrheitlich um versendete E-Mails mit Werbung.

Immer wieder versandte eine Firma aus dem St. Galler Rheintal unerwünschte E-Mails mit Werbung. (Symbolbild)
Immer wieder versandte eine Firma aus dem St. Galler Rheintal unerwünschte E-Mails mit Werbung. (Symbolbild) - KEYSTONE/DPA/SILAS STEIN

Mit verschiedenen E-Mail-Adressen versendete die Firma wiederholt Nachrichten mit Werbung an Personen im In- und Ausland, wie aus einem rechtskräftigen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen hervorgeht. Eine Einwilligung der Empfänger zum Versenden solcher E-Mails hatte das Unternehmen nicht.

Im Gegenteil: Mehrfach hätten sich die Empfänger von der Mailing-Liste abgemeldet, was die Firma jedoch ignorierte und weiterhin E-Mails mit Werbung versandte. In einem der Fälle schreibt die Staatsanwaltschaft explizit dazu, dass der Empfänger die E-Mails des Unternehmens gar nie vorgängig abonniert hatte. Die Firma verstiess demnach mehrfach gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.

Wie aus dem Strafbefehl weiter hervorgeht, reichte die frühere Lotterie- und Wettkommission (Comlot), heute die Interkantonale Geldspielaufsicht (Gespa), zwei Strafanzeigen gegen das Unternehmen ein. Der Grund waren Hyperlinks in einem Newsletter, der an mehrere in der Schweiz wohnhafte Personen versendet wurde. Der Newsletter beinhaltete Werbung und weiterführende Links zu einem Portal mit Sportwetten, das in der Schweiz illegal ist.

Auch die zweite Strafanzeige der Comlot betraf einen Newsletter. Dieser beinhaltete Links zu einem Geldspielportal, hinter dem eine Firma aus Gibraltar steht. In der Schweiz gibt es für die entsprechenden Angebote ebenfalls keine Bewilligung.

Das Unternehmen warb somit gemäss der Staatsanwaltschaft mehrfach für in der Schweiz nicht bewilligte Geldspiele und verstiess damit gegen das Bundesgesetz über Geldspiele. Die Firma habe gewusst, dass ihre Geschäftspraxis mehrfach zu Strafanzeigen führte, schrieb die Staatsanwaltschaft weiter. Zudem hätten sich Kunden im Internet über unerwünschte E-Mails beklagt. Daher sei eine Busse von 3000 Franken angemessen.

Hinzu kommen Gebühren von 500 Franken sowie rund 1800 Franken an Entschädigungen, welche die Firma an zwei Empfänger von E-Mails zu zahlen hat.

Kommentare

User #1065 (nicht angemeldet)

Da müssten aber viele, sehr viele, ausserordentlichst viele auch bestraft werden.

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