Münsingen kann In- und Auslandhilfe breiter fassen

    Die Gemeinde Münsingen kann ihre In- und Auslandhilfe weiterführen und breiter fassen. Die Stimmberechtigten haben die Revision des Reglements über die Spezialfinanzierung der In- und Auslandhilfe angenommen – und zwar in der Version des Parlaments.

    In Münsingen entschied das Stimmvolk am Wochenende über das Ausmass der In- und Auslandhilfe. (Symbolbild)
    In Münsingen entschied das Stimmvolk am Wochenende über das Ausmass der In- und Auslandhilfe. (Symbolbild) - KEYSTONE/GEORGIOS KEFALAS

    Damit wird die Inlandhilfe breiter gefasst. Künftig können nicht nur Gemeinden und andere öffentlich-rechtliche Körperschaften unterstützt werden, sondern auch Institutionen, Organisationen und Vereine.

    Unverändert bleibt die jährliche Untergrenze von 70'000 Franken für die In- und Auslandhilfe. Das Parlament hatte argumentiert, dieser Mindestbetrag ermögliche langfristige und nachhaltige Hilfsprojekte sowie Planungssicherheit für Partnerorganisationen.

    Dem Souverän wurde auch ein Volksvorschlag unterbreitet, der aber den Kürzeren zog. Er hätte die Inlandhilfe auf Notlagen wie Unwetter beschränkt und die Auslandhilfe auf maximal sieben Franken pro Einwohnerin und Einwohner gedeckelt. Die Befürworter sahen darin einen sorgfältigeren Umgang mit Steuergeldern.

    Der Parlamentsvorlage wurde mit 51,9 Prozent zugestimmt, wie die Gemeinde am Sonntag mitteilte. Die Stimmbeteiligung betrug 62,4 Prozent.

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