Luzerner Kantonsrat spricht sich für Behindertensession aus
Der Luzerner Kantonsrat spricht sich zwar für regelmässige Behindertensessionen aus, verzichtet jedoch auf eine gesetzliche Grundlage.

Im Kanton Luzern sollen künftig regelmässig Behindertensessionen durchgeführt werden. Der Kantonsrat hat sich am Montag für den Aufbau und den Betrieb einer solchen Session ausgesprochen. Auf eine gesetzliche Grundlage will er aber verzichten.
Eine regelmässig stattfindende Behindertensession würde die politische Teilhabe fördern, erklärte Maria Pilotto (SP) in ihrer Motion. Sie biete die Chance, Massnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität und Chancengleichheit von Menschen mit Behinderungen umzusetzen.
Carlo Piani (Mitte) sagte, eine Behindertensession fördere den Dialog, stärke die Selbstvertretung und gebe Impulse. Georg Dubach (FDP) erklärte, eine solche Session gebe den Betroffenen eine Stimme.
Gegen eine Behindertensession war die SVP. Jasmin Ursprung sagte, diese schaffe ein separates Gefäss. Wirkliche Teilhabe entstehe aber innerhalb der bestehenden Strukturen. Der Nutzen der Behindertensession sei deswegen fraglich.
Kritik an separatem Gefäss
Es gehe bei der Behindertensession um die politische Partizipation, widersprach Michael Ledergerber (SP) der SVP-Sprecherin. Es gehe darum Strukturen zu schaffen, damit eine inklusive Gesellschaft erreicht werde und dass dereinst Menschen mit Behinderung in den Kantonsrat gewählt würden.
Der Regierungsrat zeigte sich in seiner schriftlichen Antwort bereit, pro Behindertensession 25'000 Franken aus den Lotteriemitteln zu sprechen. Eine gesetzliche Grundlage für die Schaffung einer Behindertensession hielt er für unnötig. Er beantragte deswegen, die Motion nur als Postulat zu überweisen.
Einzig SP und Grüne hielten an der Motion fest. Barbara Irniger (Grüne) sagte, die Behindertensession dürfe kein Alibianlass sein.
Das Postulat wurde mit 88 zu 24 Stimmen überwiesen.