Der Luzerner Kantonsrat will keine externe Untersuchung des Falls Villiger. Ein Vorstoss der SP wurde abgelehnt.
beat villiger
Beat Villiger im Zuger Regierungsrat. - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Kanton Luzern verzichtet auf eine externe Untersuchung im Fall Villiger.
  • Ein Vorstoss der SP wurde von der Regierung klar abgelehnt.
  • Damit ist der Fall politisch im Kanton Luzern ad Acta gelegt.

David Roth, Präsident der Luzerner SP, forderte in einem Vorstoss im Kantonsrat eine externe Untersuchung zum Vorgehen der Luzerner Staatsanwaltschaft im Fall Villiger. Insbesondere gelte es abzuklären, ob den Vorwürfen eines Urkundendeliktes nachgegangen wurde und ob keine Begünstigung durch die Staatsanwaltschaft stattgefunden hat.

Roth begründete seinen Vorstoss damit, dass die Vorwürfe, die gegenüber der Luzerner Staatsanwaltschaft im Raum stehen, gravierend seien und einer Entkräftung oder einer juristischen Aufarbeitung bedürften.

Kantonsrat schmettert Antrag ab

Nachdem der Kantonsrat den Vorstoss am Montag als dringlich erklärt hatte, erarbeitete die Regierung umgehend eine Stellungnahme zum Postulat.

Sie stützt sich dabei auf den Standpunkt des Kantonsgerichts und hält abschliessend fest: «Im vorliegenden Fall hat die Fachaufsicht ordnungsgemäss und rechtsstaatlich korrekt funktioniert. Das Fachaufsichtssystem ist vollständig, weist keine Lücken auf und bedarf auch keiner Ergänzung. Eine externe Einzelfallüberprüfung ist im gesamten Justizsystem systemwidrig und verletzt die Gewaltenteilung.»

Das sieht offenbar auch der Kantonsrat so und verwarf den Vorstoss der SP heute Dienstag klar mit 90 zu 19 Stimmen. Damit ist der Fall im Kanton Luzern politisch abgeschlossen.

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