Beat Villiger soll seiner Frau ein Auto ausgeliehen haben, obwohl diese keinen Fahrausweis besass. Auch Urkundenfälschung wird ihm vorgeworfen.
Zuger Regierungsrat Beat Villiger
Das Foto zeigt den Zuger Regierungsrat Beat Villiger. - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Luzerner Strafverfolgungsbehörde könnte den Zuger Regierungsrat Beat Villiger begünstigt haben.
  • Die SP fordert nun eine externe Untersuchung zu der Affäre.

Die Luzerner SP will wissen, ob die Affäre um den Zuger Regierungsrat Beat Villiger (CVP) auch eine der Luzerner Staatsanwaltschaft sei. Sie fordert in einem dringlichen Postulat eine externe Untersuchung, damit abgeklärt werden könne, ob der Zuger Magistrat von der Luzerner Strafverfolgungsbehörde begünstigt worden sei.

Am 1. Oktober war der Zuger Sicherheitsdirektor in die Schlagzeilen geraten, weil er einer Frau ein Auto ausgeliehen hatte, obwohl diese keinen Fahrausweis besass. Ausserdem wurde gegen ihn wegen eines Kaufvertrages für das Auto der Vorwurf der Urkundenfälschung erhoben. Die Luzerner Staatsanwaltschaft hatte daraufhin ein Verfahren geführt, dieses jedoch eingestellt.

In einem am Montag publizierten dringlichen Postulat fordert die SP-Fraktion des Luzerner Kantonsrats, dass der Regierungsrat eine unabhängige und externe Untersuchung in Auftrag gebe, um die Korrektheit der Einstellungsverfügung zu prüfen. Die parlamentarische Aufsichts- und Kontrollkommission habe nicht die nötigen Mittel, um diesen Einzelfall zu untersuchen, alle anderen zuständigen Kontrollorgane seien in den Fall involviert, begründet die SP ihre Forderung.

Juristische Aufarbeitung

Gemäss SP steht die Luzerner Staatsanwaltschaft unter Verdacht, Villiger begünstigt zu haben. Dieser Vorwurf sei gravierend und bedürfe einer Entkräftung oder einer juristischen Aufarbeitung. Das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz sei massgeblich davon abhängig, dass alle Personen gleich behandelt würden.

Der Luzerner Kantonsrat wird an seinem nächsten Sitzungstag, am 3. Dezember 2018, entscheiden, ob der Vorstoss der SP dringlich sei. Bestätigt er die Dringlichkeit, dürfte er das Postulat am 4. Dezember behandeln, andernfalls erst an einer späteren Session im 2019.

Am 23. Oktober wurde bekannt, dass die Luzerner Staatsanwaltschaft wegen der Indiskretionen eine Untersuchung wegen Amtsgeheimnisverletzung eingeleitet hat.

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