Abstimmung

Liechtensteiner werden über betriebliche Personalvorsorge abstimmen

Gegen die geplanten Änderungen bei der betrieblichen Personalvorsorge des Staates im Fürstentum Liechtenstein wurde das Referendum ergriffen.

alters- und hinterlassenenversicherung
Das Liechtensteiner Regierungsgebäude. - keystone

Gegen die geplanten gesetzlichen Änderungen bei der betrieblichen Personalvorsorge des Staates im Fürstentum Liechtenstein ist das Referendum ergriffen worden. 1962 gültige Unterschriften wurden gemäss dem liechtensteinischen Innenministerium eingereicht. Die Volksabstimmung ist auf den 1. Dezember angesetzt.

Die geplante Gesetzesänderung ist aus Sicht der Regierung notwendig, um die Stiftung Personalvorsorge Liechtenstein (SPL) langfristig zu sichern. Der Staat soll der Stiftung finanziell unter die Arme greifen.

Noch sei die SPL kein Sanierungsfall, schrieb die Regierung zur Gesetzesänderung. Sie drohe es aber zu werden, wenn nicht gehandelt werde.

Das Problem: Kapitalumverteilung

Das Problem sei eine Kapitalumverteilung von den Aktivversicherten zu den Rentnern. Bei der Stiftung Personalvorsorge Liechtenstein sind 4'600 Personen versichert.

Eingereicht wurde das Referendum von der Kleinpartei Demokraten pro Liechtenstein. Sie fordert, dass die staatliche Pensionskasse wie andere Kassen im Land auch «versicherungstechnisch korrekte Berechnungen» anwendet, um nicht einmal mehr ins finanzielle Desaster zu schlittern.

«Es darf nicht sein, dass Bürgerinnen und Bürger weiterhin für die Staatliche Pensionskasse bluten müssen», schrieb die Partei auf ihrer Webseite.

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