Abstimmungs-Wirbel in Weinfelden: Wie weit darf eine Stadt gehen?
Ein umstrittenes Landgeschäft sorgt in Weinfelden TG für Streit. Nun stellt sich die Frage: Wie weit darf die Stadt für ihre Vorlage werben?

Das Geschäft ist nicht in zwei Sätzen erklärt. Die Stadt will die Parzelle Hinderau für eine Million Franken an die Kasper AG Schreinerei Raumgestaltung verkaufen und gleichzeitig deren Grundstück an der Hermannstrasse 5a für 1,5 Millionen Franken erwerben.
Mit dem Kauf verbunden ist ein neues Baurecht. Das Gesamtpaket soll unter anderem die Weiterentwicklung der Schule für Musik und Tanz ermöglichen und der Stadt strategisch gelegenes Land in Bahnhofsnähe sichern.
Das Stadtparlament stimmte dem Geschäft am 11. Juni mit 20 zu 2 Stimmen zu. Dagegen wurden 464 beglaubigte Unterschriften eingereicht. Das fakultative Referendum ist damit zustande gekommen, abgestimmt wird am 29. November.
Sachlich und fair
Bis dahin steht die Stadt vor einer Aufgabe, die bei einem derart verschachtelten Geschäft nicht nebensächlich ist: Sie muss erklären, worüber überhaupt abgestimmt wird, obwohl sie selbst eine klare Position hat.

«Wir machen es grundsätzlich so, wie wir es bei solchen Abstimmungen immer machen», sagt Stadtschreiber Reto Marty. Die Botschaft werde sachlich aufgebaut, das Geschäft so dargestellt, wie es zustande gekommen sei, und erklärt, weshalb Stadtrat und Stadtparlament darin Vorteile sehen.
Parallel formiert sich die private Befürworterseite. Andreas Schweizer, Schulleiter der Musikschule Weinfelden, bestätigt, dass ein Pro-Komitee aufgebaut werden soll. Ein erster sichtbarer Auftakt ist an der WEGA vorgesehen.
Dort will die Musikschule mit ersten Visualisierungen zeigen, weshalb sie mehr Platz braucht und welche Entwicklung am Standort möglich wäre. Ab Ende Oktober soll die Kampagne breiter werden.
Andreas Schweizer spricht beim Grundstück in Bahnhofsnähe von einer langfristigen Chance, die sich nicht beliebig wiederholen lasse. Das Bundesgericht gesteht Behörden bei Sachabstimmungen im eigenen Gemeinwesen ausdrücklich eine Beratungsfunktion zu.
Sie dürfen ihre Position darlegen und auch eine Abstimmungsempfehlung abgeben. Die Grenze liegt dort, wo Information in eigentliche Propaganda kippt. Behördeninformationen müssen sachlich, transparent und verhältnismässig bleiben und zur offenen Meinungsbildung beitragen.
Für Marty ist das kein Widerspruch. «Wenn man gar nichts sagt, wäre es auch nicht korrekt», sagt er. Stadtrat und Parlamentsmehrheit hätten das Geschäft aus bestimmten Gründen befürwortet.
Diese Gründe dürften und müssten erklärt werden. Marty zieht den Vergleich mit dem Bundesrat, der in Abstimmungssendungen ebenfalls eingeladen werde und dort die Position zu einer Vorlage vertrete.
Harter Abstimmungskampf?
Der Spielraum der Stadt ist allerdings enger als jener eines privaten Abstimmungskomitees. Dieses kann plakatieren, Flyer verteilen, Menschen direkt ansprechen oder an Haustüren klingeln.
Würde die Stadtverwaltung mit öffentlichen Mitteln und Personal eine vergleichbare Mobilisierung für ein Ja betreiben, wäre dies rechtlich heikel. Informationsabende, sachliche Medienmitteilungen oder die Teilnahme an Podien sind dagegen zulässig, solange die staatliche Information nicht zur Propaganda wird.

Im Thurgau ist die Abstimmungsbotschaft klar geregelt: Sie muss sachlich sein, die wichtigen im Parlament vertretenen Positionen wiedergeben und bei einem fakultativen Referendum auch die Argumente des Referendumskomitees angemessen darstellen.
«Das Referendumskomitee bekommt die Möglichkeit, seine Argumente darzulegen», sagt Marty. Daneben würden die Haltung des Stadtrats und der Entscheid des Stadtparlaments erklärt.
Exakt gleich viel Platz ist rechtlich nicht vorgeschrieben, die Gegenposition muss aber ernsthaft und korrekt zur Sprache kommen.
«Wir müssen vereinfachen»
Grundstückskauf und -verkauf, Baurecht, Musikschule, Standortfragen und finanzielle Folgen hängen zusammen. «Wir müssen das vereinfachen und verständlich erklären», sagt Marty. Vereinfachen dürfe aber nicht bedeuten, dass Fakten verloren gingen.
Die Bevölkerung müsse nachvollziehen können, wie das Geschäft entstanden sei und weshalb der Stadtrat es als Gesamtpaket befürworte. Marty verweist auf frühere Abstimmungen, etwa rund um den Friedhof.
Auch damals habe die Stadt Informationsveranstaltungen durchgeführt und sich öffentlichen Diskussionen gestellt. Für die jetzige Vorlage geht er ebenfalls davon aus, dass Vertreter der Stadt Einladungen zu Podien und Informationsveranstaltungen annehmen werden.
Private Meinung eines Stadtrats
Nicht jede politische Äusserung eines Stadtrats ist automatisch eine amtliche Äusserung der Stadt. Einzelne Behördenmitglieder dürfen sich grundsätzlich persönlich in einem Abstimmungskampf engagieren oder einem privaten Komitee anschliessen.
Es muss aber erkennbar bleiben, dass sie persönlich sprechen. Stadtparlamentarierinnen und Stadtparlamentarier können als politische Akteure ohnehin offen für oder gegen die Vorlage kämpfen.
Genau diese Trennung wird in Weinfelden wichtig: Während Marty und die Stadtverwaltung an die Regeln der Behördeninformation gebunden sind, darf ein privat organisiertes Pro-Komitee offensiver mobilisieren. Politisch bleibt die Lage dennoch differenziert.
Gegner des Geschäfts sind nicht automatisch Gegner der Musikschule; ihre Kritik richtet sich teilweise gegen finanzielle und vertragliche Elemente des Landgeschäfts. Der Rückweisungsantrag von Marcel Preiss erhielt fünf Stimmen, das Gesamtgeschäft anschliessend 20 zu 2.
Unterschiedliche Ansichten
Ob das Geschäft zu teuer ist oder ob man mit dem Land anders umgehen sollte, bleibt Teil der politischen Debatte. Für Weinfelden bedeutet dies: Der Stadtrat darf erklären, weshalb er im Landgeschäft Vorteile sieht.
Das Referendumskomitee darf erklären, weshalb es dies anders beurteilt. Und das Pro-Komitee darf offen für ein Ja werben. Die Aufgabe der Stadt bleibt, die Fakten so aufzubereiten, dass die Stimmberechtigten am 29. November wissen, worüber sie entscheiden.
«Am Schluss hat das Volk das Recht zu entscheiden», sagt Marty. «Unsere Aufgabe ist es, vorher gut zu.»
Marcel Preiss und Bea Marasco, Initianten des Referendums, haben sich bis zum Redaktionsschluss nicht auf die Anfrage hin gemeldet. Aktionen ihrerseits sind aktuell keine bekannt.
Hinweis
Dieser Artikel ist zuerst in den «Weinfelder Nachrichten» erschienen.












