Kopftuch einer Dozentin beschäftigt Aargauer Regierung
Das Kopftuch einer Dozentin der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) sorgt im Aargau für politische Diskussionen.

Das Tragen eines Hijabs durch eine Dozentin der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) beschäftigt die Aargauer Regierung: In ihrer Antwort auf eine Interpellation hält sie fest, das Kopftuch stehe im Spannungsfeld zwischen Religionsfreiheit und Gleichberechtigung.
Ganz wohl ist es dem Regierungsrat wegen des Hijabs nicht: Martina Bircher (SVP), die Vorsteherin des Departements Bildung, Kultur und Sport, habe der FHNW «ihr Unbehagen in dieser Frage bereits vor einiger Zeit mitgeteilt», heisst es in der am Freitag veröffentlichten Antwort auf die Interpellation von EDU und SVP. Dabei habe sie insbesondere thematisiert, wie die institutionelle und wissenschaftliche Neutralität durch eine Dozentin mit Kopftuch gewährleistet werden könne.

Das Tragen eines Hijabs erlaube aber «für sich alleine keine Rückschlüsse auf die Einstellung einer Dozentin gegenüber anderen Religionen», schreibt der Regierungsrat weiter. Entscheidend bleibe die Qualität des Unterrichts sowie die Verpflichtung der Dozierenden zu einer sachlich fundierten und weltanschaulich neutralen Lehre.
Kopftuch als missionarisches Signal?
Dennoch könne das Kopftuch «die Unparteilichkeit und die Vorbildfunktion der Dozentin beeinträchtigen». Es könne – auch unbeabsichtigt – als missionarisches Signal wirken und eine Praxis legitimieren, die dem emanzipatorischen Auftrag des öffentlichen Bildungswesens widerspreche.
Die Regierung weist weiter darauf hin, dass es in der Schweiz weder ein gesetzliches Kopftuch- oder Hijab-Verbot gebe noch die Hochschule ein entsprechendes Verbot kenne. Die FHNW ist eine gemeinsame Institution der Trägerkantone Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn, wie der Regierungsrat weiter festhält.
Keine Einflussnahme auf operative Hochschulbelange
Sie verfügt über umfassende Autonomie in personellen, organisatorischen und betrieblichen Belangen. «Der Regierungsrat nimmt im Rahmen der Trägerschaft eine strategisch-politische Steuerungsfunktion wahr, hat jedoch keine Möglichkeit, in Einzelfragen des operativen Hochschulbetriebs – wie etwa bei der Bekleidung einzelner Dozierenden – einzugreifen.»