Keine Pflicht zur Annahme von Bargeld im Aargauer ÖV
Der Aargauer Regierungsrat will Verkehrsanbieter nicht zur Annahme von Bargeld verpflichten. Dies hatte eine Motion aus den Reihen von Mitte, SVP, FDP und EDU gefordert. Der Regierungsrat lehnt diese nun ab.

Es sei nicht sinnvoll, den Verkauf von Fahrausweisen auf kantonaler Ebene zu regeln, schrieb der Regierungsrat in der Antwort auf die Motion, die am Mittwoch veröffentlicht wurde.
Denn ÖV-Nutzende würden sich über die Kantonsgrenzen hinweg bewegen. Mit einer Verpflichtung zur Bargeldannahmen könnten zudem weitere Kosten entstehen, befürchtet der Regierungsrat. Etwa für den Unterhalt von Automaten mit Bargeldannahme.
Die Branche habe entschieden, den Verkauf weitgehend zu digitalisieren, hiess es in der Antwort des Regierungsrats weiter. Dies, damit die Systeme einfach sind und günstig betrieben werden können.
Es sei aber sicherzustellen, dass niemand faktisch vom Zugang zum öffentlichen Verkehr ausgeschlossen wird. Entscheidend ist laut Regierungsrat dabei nicht, ob Bargeld an jedem Automaten akzeptiert wird. Sondern, ob alle Personen eine realistische Möglichkeit haben, ein Ticket zu kaufen.
Der Kauf könne auch über Verkaufsstellen oder Prepaidkarten erfolgen. So könnten auch Menschen ohne Smartphone oder Kreditkarte Billetts kaufen. Damit bleibe der Zugang zum öffentlichen Verkehr gewährleistet, ohne dass ein Automat Bargeld akzeptieren muss.
Zurzeit sei es bei allen Transportunternehmen möglich, mit Bargeld oder mit aufladbaren Karten zu bezahlen.
Der Erwerb von Billetts im öffentlichen Verkehr hat sich laut Regierungsrat in den letzten Jahren stark verändert. Im Tarifverbund A-Welle sei der digitale Verkauf zwischen 2021 und 2025 von rund der Hälfte des Umsatzes auf dreiviertel angestiegen.
Demgegenüber habe sich der Verkauf an Automaten von 38 auf 17 Prozent mehr als halbiert. Der Umsatz von Verkäufen beim Chauffeur und am Schalter liege im einstelligen Prozentbereich und sei rückläufig.
Der Branche sei es ein Anliegen, dass anonymes Reisen weiterhin möglich sei und auch Kinder und kognitiv eingeschränkte Menschen Zugang zum öffentlichen Verkehr haben. Daher erarbeite die Branche Konzepte für ein Verkaufssystem, das diese Bedürfnisse abdecke.
Die Motion hatte die Akzeptanz von Bargeld gefordert, weil ältere Menschen, Kinder und Teenager oft nicht in der Lage seien, die bargeldlosen Systeme zu nutzen. Etwa Kinder und Jugendliche verfügten über keine Kreditkarte, ist dem Motionstext zu entnehmen.
Eine Einschränkung von Bargeldzahlungen schaffe Barrieren, die gewisse Menschengruppen faktisch vom Leben ausschliessen würden. Für diese Änderung hätte das Gesetz über den öffentlichen Verkehr geändert werden müssen.






