Interlaken bremst Boom bei Zweitwohnungen mit neuer Planungszone
Die Gemeinde Interlaken hat erneut eine Planungszone zum Schutz von Erstwohnraum erlassen. Die Massnahme ist eine Reaktion auf den starken Anstieg von Zweitwohnungen in den letzten Jahren.

Die Planungszone gilt für die Wohn-, Misch- und Kernzonen. Sie ermöglicht es, Baubewilligungsverfahren bis zu zwei Jahre zu sistieren, wenn sie dem Planungszweck widersprechen.
Bereits 2018 hatte Interlaken eine ähnliche Massnahme als Reaktion auf zunehmende touristische Vermietungen über Plattformen wie Airbnb erlassen. Nach der Coronapandemie zog der Tourismus wieder stark an. Die umliegenden Gemeinden verschärften ihre Regeln. In Interlaken reichen die bisherigen Massnahmen laut Gemeinderat nicht mehr aus.
Der Druck auf den Wohnungsmarkt nahm deutlich zu. Zwischen 2020 und 2025 stieg die Zahl der Wohnungen von 3431 auf 3724, während die Zweitwohnungen überproportional von 428 auf 554 Einheiten zunahmen.
Das entspricht einem Plus von 29,5 Prozent. Setzt sich diese Entwicklung fort, könnte Interlaken bald die Schwelle von 20 Prozent Zweitwohnungen erreichen und damit unter das eidgenössische Zweitwohnungsgesetz fallen.
Während der zweijährigen Planungszone soll eine Arbeitsgruppe aus Gemeinderat, Baukommission und Verwaltung zusätzliche Regeln prüfen. Ziel ist insbesondere, die Umnutzung von Erst- zu Zweitwohnungen sowie kurzzeitige touristische Vermietungen stärker zu regulieren. Die Vorschläge sollen öffentlich aufgelegt werden, bevor der Grosse Gemeinderat über eine Anpassung des Baureglements entscheidet.






