Gericht weist SP-Beschwerde gegen Infobroschüre ab
Die Aargauer Steuerreform kommt wie geplant am 18. Mai zur Abstimmung – das Verwaltungsgericht wies die SP-Beschwerde ab.

Die Aargauer Stimmberechtigten entscheiden wie geplant am 18. Mai über die Revision des Steuergesetzes. Das Verwaltungsgericht hat die Abstimmungsbeschwerde der SP abgewiesen. Die geäusserte Kritik an den Angaben in der Abstimmungsbroschüre sind demnach unbegründet.
Die von den Beschwerdeführenden bemängelten Beispiele dürften nicht isoliert betrachtet werden und seien daher nicht zu beanstanden, teilten die Gerichte Kanton Aargau am Mittwoch mit.
Kritik an Broschürenangaben unbegründet
Die aufgeführten Beispiele von Steuerzahlenden, die von der Revision profitieren, müssen gemäss Entscheid des Verwaltungsgerichts in den Gesamtzusammenhang gestellt werden.
Der Regierungsrat habe in der Abstimmungsbroschüre nach Massgabe der einschlägigen rechtlichen Vorgaben «hinreichend sachlich und transparent über die zur Abstimmung stehende Steuergesetzrevision und deren Auswirkungen informiert», hiess es weiter.
Beschluss noch nicht rechtskräftig
Das Urteil des Verwaltungsgerichts vom Mittwoch ist noch nicht rechtskräftig. Die SP bemängelten in der Beschwerde, die Angaben in der Abstimmungsbroschüre seien irreführend und müssten korrigiert werden.