Mit Präsidialverfügung vom 30. Juli 2018 wurde gestützt auf § 18 der Verordnung über den vorbeugenden Brandschutz für das gesamte Gemeindegebiet ein generelles Feuer- und Feuerwerksverbot erlassen, welches bis auf Widerruf gilt. Inzwischen hat sich die Gefahrensituation infolge der eingetreten – wenn auch noch nicht ausgiebigen - Niederschläge sowie der Temperaturreduktionen etwas entspannt. Gemäss Voraussagen von Meteo Schweiz ist in den kommenden Tagen unbeständiges Wetter mit Temperaturen unter 30°C zu rechnen.
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In einer heutigen Lagebeurteilung kamen die Fachstäbe der Ereignisorganisationen der Städte Dübendorf und Uster übereinstimmend zum Schluss, dass sich die Lage wegen der anhaltenden Trockenheit zwar noch nicht normalisiert habe. Indessen habe sich das Brandrisiko soweit reduziert, dass eine Aufhebung des allgemeinen Feuerverbots im Freien vertretbar erscheine.

Absolute Feuerverbote sind als letztes Mittel zur Entschärfung eines erheblichen Brandrisikos zurückhaltend, nur so lange wie nötig und nur unter der gesetzlichen Voraussetzung einer besonderen Gefährdungslage anzuordnen. Bleibt ein Feuerverbot zu lange in Kraft, besteht die Gefahr, dass die gewünschte Wirkung auf das Verhalten der Bevölkerung nachlässt. Beim Entscheid für den Erlass oder die Aufhebung eines Feuerverbots sind nebst einer Risikobeurteilung daher stets auch die sich gegenüberstehenden Interessen in die Erwägungen miteinzubeziehen, wobei dem Schutz des Waldes, dem Schutz der Bevölkerung und dem Schutz von Gebäuden und Infrastrukturen ein hoher Stellenwert zukommt.

Aufgrund der Einschätzungen der Gefahrenlage, welche auch von den kommunalen Sicherheitsdiensten geteilt wird, ist eine Aufhebung des absoluten Feuerverbots gerechtfertigt. Zwar hat sich die Situation in der Gemeinde Schwerzenbach noch nicht vollständig normalisiert. Dazu wären anhaltende, flächendeckende und ergiebige Niederschläge nötig. Trotzdem liegt mit Ausnahme der Waldgebiete, die durch das kantonale Verbot geschützt bleiben, keine besondere Gefährdung mehr vor, wie sie für die Aufrechterhaltung des Feuerverbots gesetzlich vorgeschrieben ist. Das absolute Feuerverbot im Freien ist daher per Samstag, 11. August 2018, 12:00 Uhr, aufzuheben.

-Mitteilung der Gemeinde Schwerzenbach (mis)

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