Gemeinde Schwyz genehmigt Schulraumpavillon und Personalreglement

Keystone-SDA Regional
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Schwyz,

Die kommunalen Abstimmungen bringen klare Ergebnisse: Über 70 Prozent Zustimmung für das überarbeitete Personalreglement und ein neuer Schulraumpavillon.

Schwyz
Eine Kantonsfahne von Schwyz hängt am Rathaus der Gemeinde Schwyz. - keystone

Die kommunalen Abstimmungen in Schwyz sind deutlich ausgegangen. Der Erwerb des neuen Schulraumpavillons hat eine Zustimmung von über 80, das überarbeitete Personalreglement eine Zustimmung von über 70 Prozent erreicht.

Die Angestellten der Gemeinde Schwyz sind ab 1. Januar 2026 einem überarbeiteten Personalreglement unterstellt. Die Stimmberechtigten nahmen eine Teilrevision des Reglements mit 71,3 Prozent Ja-Anteil am Sonntag klar an.

Damit erfolgt insbesondere eine klare Trennung von Personalreglement und Personalverordnung. Letztere erlässt der Gemeinderat direkt und regelt darin Detailbestimmungen und Operatives, aber auch beispielsweise die Übernahme von allfälligen Änderungen des Bundesrechts.

Derweil legt das überarbeitete Reglement Grundsätzliches fest, etwa die Strukturen des Lohnsystems oder die wichtigsten Pflichten der Mitarbeitenden. Es soll schlank und effizient sein und für moderne Anstellungsbedingungen sorgen, wie es in der Botschaft zur Abstimmung hiess.

Zustimmmung zum zweistöckigen Schulraumpavillon

Ebenfalls deutlich Ja sagte die Stimmbevölkerung zur Beschaffung eines zweistöckigen Schulraumpavillons für den Schulkreis Ibach. Mit 81,6 Prozent der Stimmen bewilligte sie eine Ausgabe von 730'000 Franken.

Der Pavillon umfasst zwei Klassenzimmer, zwei Gruppenräume, sanitäre Anlagen und einen Garderobenteil. Ab dem neuen Schuljahr 2025/26 soll das Provisorium auf dem Pausenhof des Schulhauses Christophorus den Betrieb aufnehmen.

Diese Räumlichkeiten sollen dazu beitragen, die Schulraumsituation in Ibach zu entschärfen. Die bestehenden Schulgebäude und die Turnhalle seien zu klein. Zudem bestehe bei allen Gebäuden Sanierungsbedarf, wie die Botschaft festhielt.

Beteiligung an kommunalen Abstimmungen

Inwiefern die Schulanlage mittelfristig erneuert sowie erweitert werden soll, will der Gemeinderat noch im laufenden Jahr zu prüfen beginnen.

Die Beteiligung an den kommunalen Abstimmungen betrug jeweils 36 Prozent.

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