Freiburger Kulturgesetze sind unter Dach
Der Kanton Freiburg unterstützt sein regionales Kulturschaffen künftig mit mehr finanziellen Mitteln. Der Grosse Rat hat am Donnerstag zwei Gesetzesrevisionen im Zusammenhang mit der Kulturförderung verabschiedet.

Damit wird der Kanton Freiburg seinen Beitrag für kulturelle Aktivitäten mit regionaler Bedeutung schrittweise erhöhen. Bis 2035 ist ein jährlicher Beitrag von 30 Franken pro Einwohnerin und Einwohner vorgesehen, gegenüber derzeit 16.70 Franken.
Der Grosse Rat nahm das revidierte Gesetz über die kulturellen Angelegenheiten (KAG) mit 86 zu 15 Stimmen bei 3 Enthaltungen an. Das Parlament vertrat damit eine andere Meinung als der Staatsrat, vertreten durch die Kulturdirektorin Sylvie Bonvin-Sansonnens (Grüne). Sie plädierte dafür «nicht mehr, sondern besser» auszugeben.
Mit 94 zu einer Stimme stand das Kantonsparlament auch hinter dem Gesetz über die kulturellen Institutionen des Staates (KISG). Diese Revision diente dazu, die Aufgaben der sechs staatlichen Kulturinstitutionen zu «klären und zu modernisieren». Betroffen sind das Staatsarchiv, die Kantons- und Universitätsbibliothek, das Konservatorium, das Museum für Kunst und Geschichte, das Naturhistorische Museum und das Schloss Greyerz.






