Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat ein Gesuch abgelehnt, das darauf abzielte, die Auslieferung der Abstimmungsunterlagen für den 3. März zu stoppen.
Flugbahn am Flughafen Zürich. (Symbolbild)
Flugbahn am Flughafen Zürich. (Symbolbild) - Nau.ch / Werner Rolli

Der Zürcher Regierungsrat hat ein Gesuch abgelehnt, das die Auslieferung der Abstimmungszeitung für den 3. März stoppen wollte. Die Forderung der Gegner des Pistenausbaus am Flughafen sei unverhältnismässig, schrieb der Regierungsrat.

Die Abstimmungsunterlagen waren zum Zeitpunkt der Gesuchstellung bereits gedruckt und an die Gemeinden und Logistikpartner ausgeliefert, wie der Regierungsrat am Montag mitteilte. Der Antrag sei entsprechend nicht erfüllbar.

Das Gesuch gehe auch zu weit, weil sämtliche Berichte zu den Abstimmungen betroffen wären, heisst es weiter. Das öffentliche Interesse der Stimmberechtigten an einer rechtzeitigen Zustellung der Abstimmungszeitung überwiege das Interesse der Einsprecher.

Gedruckte Fassung entspricht Online-Version

Auch wäre es für die Stimmberechtigten nicht nachvollziehbar und würde die freie Meinungsbildung beeinträchtigen, wenn die gedruckte Fassung der Abstimmungszeitung nicht mit der bereits veröffentlichten im Internet übereinstimmen würden, schreibt der Regierungsrat.

Hintergrund des Gesuchs ist eine Einsprache der Gegner der Pistenverlängerung am Flughafen Zürich.

Der Kanton Zürich habe in der Abstimmungszeitung eigenmächtig und ohne Rücksprache die Argumente der Gegnerinnen und Gegner des Pistenausbaus geändert und gekürzt.

Neudruck gefordert

Das Referendumskomitee fordert deshalb einen Neudruck der Abstimmungsunterlagen und hat eine Stimmrechtsbeschwerde eingereicht. Über die Beschwerde wird der Regierungsrat zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden.

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