Finanzausgleich Obwalden: Zweitwohnungen und Wasserzinsen im Fokus
Der Obwaldner Kantonsrat hat am Donnerstag über Anpassungen des kantonalen Finanzausgleichs diskutiert. Neu berücksichtigt werden sollen unter anderem die Wasserzinsen sowie die Anzahl Zweitwohnungen von Gemeinden. Zudem soll die sogenannte «neutrale Zone» aufgehoben werden.
Bisher wurden finanzschwache Gemeinden mit einem Ressourcenindex von bis zu 85 Prozent im Finanzausgleich unterstützt, wie an der September-Session hervorging. Ab einem Index von über 95 Prozent müssen Gemeinden zum Ausgleich beitragen.
Die «neutrale Zone» zwischen 85 und 95 Prozent soll verhindern, dass Gemeinden ständig zwischen Geber- und Empfängergemeinden wechseln. Die Zone soll nun aufgehoben werden. Damit müssen Gemeinden mit einem Ressourcenindex über 85 Prozent künftig zum Finanzausgleich beitragen.
Ebenfalls neu im Finanzausgleich berücksichtigt werden, sollen Gemeinden mit vielen Zweitwohnungen. Denn die Steuereinnahmen durch Zweitwohnungsbesitzer fliessen in das Ressourcenpotenzial einer Gemeinde mit ein.
Zweifel an Berücksichtigung der Wasserzinsen
Das Ressourcenpotenzial wird jedoch nur durch die ständige Wohnbevölkerung dividiert. So wird in einer Gemeinde mit vielen Zweitwohnungen ein zu hohes Ressourcenpotenzial pro Kopf ausgewiesen.
Anlass zur Diskussion gab der Wasserzins einer Gemeinde. Dieser soll bei der Berechnung des Ressourcenpotenzials einer Gemeinde neu berücksichtigt werden. Denn laut dem Bericht der Regierung seien die Unterschiede zwischen den Gemeinden erheblich.
Robert Brunner (Mitte/GLP) beantragte, den Wasserzins nicht in das Finanzausgleichsgesetz aufzunehmen. Dieser stehe «quer in der Landschaft» und es gehe nur um «marginale Summen».
Eine Mehrheit der Fraktionen lehnte dies ab. Die Wasserzinsen gehörten zu einem Kompromiss, an dem alle Gemeinden mitgewirkt hätten, sagte Patrick Matter (Mitte/GLP).
Parlament lehnt Antrag ab
Zum Kompromiss gehörten die Zweitwohnungen sowie die Aufhebung der neutralen Zone. Das man jetzt den «Fünfer» und das «Weggli» behalten wolle, könne er nicht nachvollziehen.
Das Parlament lehnte den Antrag mit 12 zu 36 Stimmen ab. Der Nachtrag sieht weiter vor, den Strukturausgleich sowie den Lastenausgleichs Bildung von den Steuereinnahmen zu entkoppeln. Neu soll ein fixer Betrag im Gesetz festgeschrieben werden.
Für den Lastenausgleich Bildung hat der Kanton in den vergangenen vier Jahren durchschnittlich rund 1,6 Millionen Franken ausgegeben. Dieser Wert soll ins Gesetz überführt werden.
Für den Strukturausgleich hat der Kanton durchschnittlich rund 2,9 Millionen Franken aufgewendet. Auch dieser soll so im Gesetz festgeschrieben werden.
Die Schlussabstimmung erfolgt nach einer zweiten Lesung.